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Daniela Riegel | January 10, 2023
Am 28. 12. 2022 wurde eine Änderung des Gesetzes über elektronische Transaktionen und autorisierte Konvertierung in der Gesetzessammlung unter der Nr. 457/2022 Slg. veröffentlicht. Ab dem 1. Januar 2023 sind Datenboxen nicht mehr obligatorisch für Bürger/innen (Nichtunternehmer), die mit dem Staat online über die elektronische Identität kommunizieren, sondern nur für im Personenregister eingetragene Unternehmen/ Personen. Schließlich drängte das Innenministerium, dass die Einrichtung einer Datenbox für unternehmerisch nicht tätige Bürger/innen freiwillig bleibt.
Das Innenministerium wird in den ersten drei Monaten des neuen Jahres rund 2,2 Millionen neue Datenboxen auf Basis des Gesetzes zur elektronischen Umwandlung von Dokumenten einrichten. Etwa zwei Millionen davon werden Selbständige mit Identifikationsnummer (einschließlich Selbständiger mit ruhendem Gewerbe) sein, weitere rund 200.000 Datenboxen werden für juristische Personen mit nichtgewerblichem Charakter eingerichtet. Das sind zum Beispiel Vereine, SVJ-Gemeinschaften (Gemeinschaften der Wohnungseigentümer) oder Stiftungen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie sofort am 1. Januar 2023 eine Datenbox eingerichtet haben werden. Die schrittweise Erstellung neuer Datenboxen erfolgt vom 1. Januar bis 31. März 2023, wenn neue Benutzer nach und nach ihre Zugriffsdaten erhalten. Das Innenministerium richtet daher per Gesetz eine Datenbox für Nutzer ein, eine eigene Einrichtung ist nicht erforderlich.
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Autor: Daniela Riegel