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Mit Wirkung vom 1. Januar 2022 tritt die Novelle des Gesetzes Nr. 300/2008 Sb., über elektronische Rechtsakte und die autorisierte Konvertierung von Dokumenten in Kraft, die die Nutzung privater Datennachrichten erheblich erweitert. Es wird nun möglich sein, Datennachrichten automatisch an alle natürlichen Personen, Kleinunternehmer/Selbstständige (natürlichen Personen) und juristische Personen zu versenden. Nur natürliche Personen, die keine unternehmerische Tätigkeit ausüben, können sich dann gegen den Erhalt dieser Nachrichten entscheiden. Wichtig ist, dass auch für diese privaten Nachrichten dieselbe Zustellungsfiktion gilt wie für Datenmitteilungen von öffentlichen Stellen.
Mit der genannten Änderung wird außerdem mit Wirkung vom 1. Januar 2023 die automatische Einrichtung einer Datenbox für alle natürlichen Personen, sowohl für Unternehmer als auch für Nichtunternehmer, eingeführt. Bei später genannten Personen jedoch erst, nachdem sie zum ersten Mal ein elektronisches Identifikationsmittel (z. B. eine Bankidentität) verwendet haben. Natürliche Personen, die keine Unternehmer sind und für die automatisch eine Datenbox eingerichtet wurde, können dann jedoch beantragen, dass diese nicht mehr verfügbar ist.