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Daniela Riegel | January 16, 2024
Zu Beginn dieses Jahres wurde eine Änderung der Verordnung Nr. 194/2009 Slg., über die Festlegung der Einzelheiten der Nutzung und des Betriebs des Informationssystems der Datenboxen, wirksam, was eine Reihe von Änderungen für Nutzer von Datenboxen mit sich bringt. Es wird möglich sein, auch sogenannte großvolumige Datennachrichten bis zu einer Größe von 100 MB zu versenden sowie gleichzeitig zu empfangen. Dies gilt sowohl für die Kommunikation mit der öffentlichen Verwaltung als auch für private postalische Datennachrichten. Darüber hinaus wird die Möglichkeit eingeführt, komprimierte Dateien im ZIP- oder ASiC-Containerformat als Anhang zu Datennachrichten einzufügen. Auch die Unterstützung für Multimediaformate wird erweitert. Weitere Informationen finden Sie hier.
Petr Němec | 17.12.2024
Internetplattformen und Fortführung der Berichterstattung lt. DAC 7| 3.12.2024
Krankenpflegegeld bei HochwasserPetr Němec | 22.11.2024
Jahresabschluss 2024 und Ausgleichssteuern