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| March 29, 2022
Wie wir Sie bereits informiert haben, hat die Regierung aufgrund der stark gestiegenen Kraftstoffpreise beschlossen, die Kfz-Steuer für Fahrzeuge bis 12 Tonnen abzuschaffen. Da es sehr wahrscheinlich ist, dass die Novelle des Straßensteuergesetzes bis zum Fälligkeitsdatum des ersten Quartalsvorschusses am 15. April 2022 nicht ausgearbeitet und genehmigt werden kann, hat der Finanzminister im Voraus auf vierteljährliche Kfz-Steuervorschüsse, und dies für das ganze Jahr 2022 verzichtet. Unter der Annahme, dass die vorbereitete Novelle tatsächlich verabschiedet wird und die Kfz-Steuer für Fahrzeuge bis 12 Tonnen ab 2022 abgeschafft wird, entsteht für diese Fahrzeuge keine Zahlungspflicht.
Die Steuerbefreiung bzw. Erlassung von Vorschüssen gilt für alle Fahrzeuge, unabhängig von deren Gewicht. Neben der ursprünglichen Absicht der Regierung gab es auch einige Erleichterungen für Frachtführer, die Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 12 Tonnen einsetzen. Allerdings handelt es sich dabei nur um Beihilfen in Form der Möglichkeit, die Zahlung der Kfz-Steuer zu stunden, da die vorbereitete Gesetzesnovelle weiterhin die Abschaffung der Steuer nur für Fahrzeuge mit geringem Gewicht vorsieht. Bei Inanspruchnahme der Stundung wird die Kfz-Steuer für diese Fahrzeuge erst auf Grundlage der Kfz-Steuererklärung entrichtet, die für das gesamte Jahr bis zum 31. Januar 2023 eingereicht wird.
Author: Lukáš Pflug