Petr Němec | 22.11.2024
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| | September 8, 2022
Das Zollamt hat eine Warnung vor dem gelegentlichen Verkauf von Alkohol bei öffentlichen Veranstaltungen erlassen. Ein gelegentlicher Alkoholverkauf ist nur bei Weinproben, Verkostungen von teilvergorenem Traubenmost, Bauern- und traditionellen Brauchtumsmärkten, Volksfesten, traditionelle Brauchtums-, Kultur-, Tanz- und ähnlichen Veranstaltungen möglich. Der Veranstalter muss jedoch diese Absicht dem Zollamt spätestens 5 Werktage vor Verkaufsbeginn melden. Tut er dies nicht, droht ihm eine Geldstrafe von bis zu 800 000 CZK oder Tätigkeitsverbot bis 6 zu Monaten. Die Meldepflicht gilt vor allem für natürliche Personen, Vereine, Vereinigungen, Stiftungen, Organisationen, Gemeinden und alle anderen Veranstalter, die zu solchen Anlässen alkoholische Getränke und Spirituosen verkaufen wollen. Seien Sie vorsichtig auch bei der Organisation von für die Öffentlichkeit zugänglichen Sportveranstaltungen, wo es möglich ist, alkoholische Getränke mit einem Höchstvolumen von 4,3 % Ethanol und Wein zu verkaufen.
Autor: Lukáš Pflug, Tereza Horáková