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| May 11, 2022
Im Rahmen der Förderung der Elektromobilität hat die Abgeordnetenkammer eine Gesetzesnovelle zur privaten Nutzung eines Dienstwagens verbabschiedet. Dadurch soll der Steuerbetrag für Arbeitnehmer gesenkt werden, die ein emissionsarmes Auto kostenlos zur Verfügung haben.
Die zu versteuernde Einnahme eines Arbeitnehmers wird derzeit in jedem Fall um 1 % vom Anschaffungspreis des überlassenen Autos erhöht. Laut der Gesetzesnovelle wird jedoch die Erhöhung bei emissionsarmen Fahrzeugen nur 0,5 % betragen, für andere Autos bleibt die ursprüngliche Höhe von 1 %.
Die Wirksamkeit der Gesetzesnovelle ist rückwirkend für die gesamte Steuerperiode 2022 geplant. Für die Monate, in denen die Änderung nicht in Kraft war, wird die Minderung der Einkommensteuergrundlage im Rahmen der jährlichen Abrechnung der Vorschüsse des jeweiligen Arbeitnehmers vorgenommen. Die Änderung wartet nun auf die Zustimmung des Senats.
Autor: Lukáš Pflug
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