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Der Wirtschaftsausschuss des Senats schlug vor, die gesetzliche Maßnahme zur Grunderwerbssteuer aufzuheben. Der Gesetzentwurf der Abgeordneten, der zurzeit verhandelt wird, rechnete dabei nur mit der Erweiterung der bisherigen Befreiung von der Grunderwerbssteuer auf den ersten Verkauf von Wohnungen in Familienhäusern.
Die Senatoren schlugen am 3. Mai 2019 jedoch die vollständige Aufhebung der Steuer vor. Über den Entwurf wird jetzt die Abgeordnetenkammer abstimmen.