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Der Senat verabschiedete das Sammelklagegesetz: Was bedeutet es?

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Nach langjähriger Diskussion in Fachwelt und Öffentlichkeit sowie mehreren gesetzgeberischen Anläufen wurde schließlich ein Konzeptgesetz verabschiedet, das die Problematik der Sammelklagen umfassend regelt.

Der Senat verabschiedete am 29. Mai 2024 einen Regierungsgesetzentwurf zu massenhaften Zivilverfahren, der ein Instrument einführt, das seit Jahrhunderten fester Bestandteil der Rechtssysteme der Common-Law-Länder ist.Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes wird die Tschechische Republik somit ihrer Verpflichtung nachkommen, die ihr durch die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2020/1828 vom 25. November 2020, über Sammelklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/ES (im Folgenden „Richtlinie“ genannt) auferlegt wurde.

Was kann man sich allgemein unter dem Begriff „Sammelklage“ vorstellen?

Sammel- oder Kollektivklagen (im englischsprachigen Raum bekannt als class action) sind ein Rechtsinstitut, das es einer Gruppe von Unternehmen ermöglicht, ihre Ansprüche in 1 Gerichtsverfahren zusammenzufassen. Dieses Instrument ist besonders nützlich in Fällen, in denen eine Einzelklage für den Einzelnen zu kostspielig wäre und eine gemeinsame Durchsetzung effektiver wäre. Bei einer Sammelklage ist es möglich, mehrere Bagatell-streitigkeiten zusammenzuführen, deren gerichtliche Durchsetzung für einzelne Kläger kontraproduktiv wäre – die daraus resultierende eingetriebene Forderung wäre voraussichtlich geringer als die Kosten ihrer Eintreibung. Bei einer gemeinsamen Klage ist es jedoch möglich, die Kosten der Durchsetzung von Ansprüchen gegen einen gemeinsamen Beklagten zusammenzufassen und deren Zahlung auf mehrere Kläger aufzuteilen.

Was wird das Gesetz in der Praxis bedeuten?

Das tschechische Gesetz über kollektive Zivilgerichtsverfahren deckt vorerst nur Verbraucherstreitigkeiten ab. Verbraucher und Kleinstunternehmen (Unternehmer, die weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme 50 Millionen Kronen nicht überschreitet) haben nun die Möglichkeit, Ansprüche gegen Unternehmer gemeinsam durchzusetzen. Sammelklagen können beim Stadtgericht in Prag über gemeinnützige Organisationen eingereicht werden, die in einer speziellen Liste eingetragen sind; sie müssen sich von einem Anwalt vertreten lassen. Obwohl der ursprüngliche Vorschlag eine Mindestanzahl von 20 Verbrauchern vorsah, um eine Klage einzureichen, wird diese Zahl in der endgültigen Fassung des verabschiedeten Gesetzes auf 10 reduziert. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurde auch die Obergrenze der Vergütung des Klägers aus der zugesprochenen Entschädigung geändert – die Regierung schlug 5 % vor, aber in die endgültige Fassung des Gesetzes gelangte mehr als das Dreifache dieses Betrags, also 16 %.

Das Gesetz basiert auf dem Prinzip des Registrierungsverfahrens, also dem sog. Opt-In-Prinzip. In der Praxis bedeutet dies, dass sich Verbraucher als sog. beteiligte Mitglieder einer Gruppe (sie sind nicht direkt Beteiligte) für das Sammelverfahren selbst registrieren müssen.

Abschließend

Das Instrument von Sammelklagen stellt eine Effektivierung des Verfahrens zur Durchsetzung geringfügiger Ansprüche dar, was eine Reihe von Vorteilen mit sich bringt, die die potenziellen Risiken, die mit ihrem Missbrauch verbunden sind, sicherlich überwiegen. In Anbetracht der Tatsache, dass sich der Gesetzgeber bei der Schaffung dieser gesetzlichen Regelung eher zurückhaltend verhalten hat und nur die notwendigsten Parameter der Richtlinie in das Gesetz aufgenommen hat, handelt es sich hierbei nicht um eine gewaltsame Revolution im Bereich des Verfahrensrechts, sondern um eine ausreichende Grundlage für die Einführung eines erwünschten Instruments, das im angelsächsischen Rechtssystem seit dem 13. Jahrhundert bekannt ist und dem hoffentlich nach und nach weitere Gesetzgebung folgen wird.