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Roman Burnus | | January 10, 2023
Am 13. Dezember 2022 hat das Abgeordnetenhaus das Gesetzespaket „Lex Ukraine IV“ verabschiedet, das den Aufenthalt ukrainischer Flüchtlinge in der Tschechischen Republik betrifft.
Infolge des Einmarsches der Truppen der Russischen Föderation auf das Territorium der Ukraine erreichten fast eine halbe Million Ukrainer die Tschechische Republik und erhielten vorübergehenden Schutz. Dies erlaubt ihnen, sich in der Tschechischen Republik für einen Zeitraum von einem Jahr, jedoch nicht länger als bis 31. März 2023 aufzuhalten. Aufgrund der dauernden Kämpfe genehmigte die Regierung eine Verlängerung bis Ende März 2024.
Vorübergehender Schutz wird durch eine sogenannte Visummarke nachgewiesen. Die Verlängerung besteht dann in der Anbringung einer neuen Visummarke am Dienstort des Innenministeriums. Aufgrund der großen Menschenmenge/ ev. Andrangs müssen sich Interessierte bis Ende März 2023 zunächst elektronisch anmelden und auf der Grundlage der zugewiesenen Frist, spätestens bis zum 30. September 2023 persönlich für eine neue Visummarke erscheinen. Sollten die Kapazitäten des Innenministeriums überlastet sein, wird auch die Möglichkeit einer rein elektronischen Registrierung ohne Anbringen neuer Visummarken/Labels erwägt.
Neben den Änderungen in Bezug auf den vorübergehenden Schutz werden auch die Regeln für den Erwerb von Berufserfahrung ukrainischer Ärzte aufgrund der gestiegenen Nachfrage vereinfacht und die Regeln für die Einschreibung ukrainischer Kinder in Schulen angepasst.
Die Gesetzesänderung wartet nun auf die Verabschiedung im Senat.
Autor: Roman Burnus, Anna Beránková