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| | January 9, 2023
Dienstag, der 31. Januar 2023, ist unter anderem die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärungen für 2023 und der Kfz-Steuererklärungen für 2022. Während bei der Grundsteuer die gleichen Tatsachen gelten, die die Erklärungspflicht begründen, sowie die gleichen Bedingungen für die Steuerzahlung, über die wir Sie letztes Jahr in einem Artikel informiert haben, den Sie hier finden, kam es bei der Kfz-Steuer zu einer erheblichen Veränderung. Wir erlauben daher, die wichtigsten Änderungen dieser Steuer für Sie kurz zusammenzufassen.
Die Kfz-Steuer wurde für Personenkraftwagen abgeschafft. Auch gab es deutliche Änderungen der Sätze, wonach nur noch Lkw-Betreiber mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 12 Tonnen (bei Lkw und Transportern), oder mit dem höchstzulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs über 16 Tonnen (bei Zugmaschinen), und unter bestimmten Umständen auch Besitzer von Anhängern mit dem höchstzulässigen Gewicht über 12 Tonnen die Steuer zahlen. Die Registrierungspflicht für die Kfz-Steuer wurde abgeschafft. Außerdem wurden Vorauszahlungen für die Kfz-Steuer aufgehoben. Die Steuer ist daher als eine Summe zu entrichten, spätestens bis zum Abgabetermin der Steuererklärung am 31. Januar 2023.
Aufgrund der wesentlichen Änderungen empfehlen wir Ihnen zu überprüfen, ob die Kfz-Steuererklärung für Sie noch relevant ist oder nicht.
Bei Interesse helfen wir Ihnen gerne bei diesen sowie weiteren Steuern. Zögern Sie also bitte nicht, sich mit Ihrem GT Team oder den Autoren des Artikels in Verbindung zu setzen.
Autor: Lukáš Pflug, Tereza Horáková