Petr Němec | 17.12.2024
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| September 10, 2024
Im Mai 2024 haben wir Sie in unserem Artikel darüber informiert, dass das Finanzministerium der Tschechischen Republik eine Änderung des Gesetzes Nr. 426/2023 Slg., über Ausgleichssteuern für große multinationale Konzerne und große inländische Gruppen (ZDD-Gesetz) zum Stellungnahme-Verfahren vorgelegt hat.
Derzeit wurde der Änderungsantrag (mit mehreren Änderungen) von der Regierung der Tschechischen Republik verabschiedet und als Parlamentspresse Nr. 783/0 an die Abgeordnetenkammer des Parlaments der Tschechischen Republik weitergeleitet. Die erste Verhandlung der Gesetzesänderung ist bei der 112. Sitzung ab 10. 9. 2024 geplant.
Es gilt weiterhin, dass der Hauptgrund für die Gesetzesänderung darin besteht, die Harmonisierung des Wortlauts der tschechischen Gesetzgebung mit den internationalen OECD-Interpretationen sowie den EU-Richtlinien zu erhöhen und vor allem die Möglichkeit zu schaffen, die lokale tschechische Ausgleichssteuer als qualifiziert berücksichtigen zu können.
Gemäß den Übergangsbestimmungen sollte die Gesetzesänderung bereits für Steuerpflichten für die Ausgleichssteuern für den Besteuerungszeitraum ab dem 31. Dezember 2023, d.h. ab dem Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 426/2023 Slg., gelten.
Wir halten Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.
Wenn Sie der Regelung der Ausgleichssteuern unterliegen, oder wenn Sie sich für diesen Bereich interessieren, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind gerne bereit, mit Ihnen die möglichen Auswirkungen auf Ihre Gruppe zu besprechen.