Jana Shumakova | 12.11.2024
One-Stop-Shop: Einfache Mehrwertsteuerverwaltung für E-Shops, die ins Ausland expandierenSteuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
Daniela Riegel | February 27, 2024
Für den Fall, dass der Arbeitgeber einen Ausländer beschäftigt, ist er verpflichtet, diesen Umstand dem Arbeitsamt der Tschechischen Republik zu melden. Das Ministerium für Arbeit und Soziales (MPSV) hat im Rahmen der Verbesserung von Dienstleistungen und der Modernisierung des Amtes die vollständige Digitalisierung dieser Amtshandlung vorangetrieben.
Ab 1. Juli 2024 wird es möglich sein, diese Informationen nur noch über einen der drei digitalen Kanäle zu senden:
In Rahmen der Vorbereitung auf den Übergang zur vollständigen Digitalisierung dieser Amtshandlung ist es daher schon heute möglich, eine Meldung über diese Kanäle einzureichen.
Für die Agende der Informationskarten wird nur ein Formular verwendet werden, mit dem der Arbeitgeber sowohl den Eintritt als auch den Abschied seines Arbeitnehmers melden wird.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.