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Gabriela Jandová | January 16, 2024
Kurzzeitmieten, die in den letzten Jahren immer beliebter wurden, sind ein immer wichtigerer Teil der Tourismusbranche. Der Boom dieser touristischen Beherbergungsform hat die Form des Reiseverkehrs völlig verändert und macht in der EU mittlerweile fast ein Viertel des gesamten Beherbergungsangebots aus. Kurzfristige Vermietungen bringen unbestreitbare Vorteile und Chancen für Vermieter und das gesamte Tourismus-Ökosystem mit sich. Ihr schnelles Wachstum gibt jedoch Anlass zur Sorge, dass sie zu einer Verringerung der Zahl der verfügbaren Wohnungen zur Deckung des Wohnbedarfs und zu einem Anstieg der Mietwohnungspreise beitragen. Als Reaktion auf diese negativen Auswirkungen legte die (EU-) Kommission einen Entwurf für die Verordnung über die Einholung und Weitergabe von Daten im Bereich der Kurzzeitmieten[1] vor, über den der (EU-)Rat und das Europäische Parlament eine Einigung erzielten.
Die Verordnung zielt darauf ab, die Hauptmängel dieser Art von Dienstleistungen zu beheben, zu denen auch die Intransparenz zählt, die im Fehlen verlässlicher Informationen über Vermieter und deren Unternehmen besteht. Dies ist eine Falle, die es schwierig macht, ihre tatsächlichen Auswirkungen abzuschätzen, was es für den öffentlichen Sektor zu einer schwierigen Aufgabe macht, geeignete politische Maßnahmen zu entwickeln.
Ein weiterer derzeit sehr problematischer Aspekt von Kurzzeitvermietungen sind die deutlich unterschiedlichen Anforderungen an Gastgeber bzw. Online-Plattformen (z.B. Airbnb) in den einzelnen Mitgliedstaaten. In einigen Staaten wurden bereits Registrierungssysteme eingeführt, über die sie zur Übermittlung unterschiedlicher Informationen verpflichtet sind. Die aktuelle Situation kann die Effizienz der Geschäftsabwicklung im europäischen Binnenmarkt beeinträchtigen.
Um die oben beschriebenen Nachteile zu beheben, zielt die Verordnung auf die Einführung eines einheitlichen Registrierungssystems ab, bei dem jeder Anbieter von Kurzzeitmieten verpflichtet wird, seine Identifikationsdaten sowie die Adresse der gemieteten Einheit oder Informationen zur Dauer der betreffenden Dienstleistung anzugeben. Ein ordnungsgemäß identifizierter Gastgeber erhält eine eindeutige Nummer, die eine ähnliche Identifikationsfunktion wie eine ID-Nummer (IČO) hat. Mit dieser Registrierungsnummer müssen sie sich gegenüber Online-Plattformen ausweisen, die diese anfordern und überprüfen müssen.
Darüber hinaus besteht für große und mittlere Plattformen mit mehr als 2 500 aktiven Angeboten die Pflicht, monatlich Meldungen an die Behörden der öffentlichen Gewalt zu verarbeiten, die Angaben zur Anzahl der Anmietungen, deren Standort oder URL der Anbieter enthalten. Für Plattformen mit weniger als 2 500 aktiven Angeboten gilt diese Verpflichtung alle drei Monate. Die so gewonnenen Daten werden anschließend in einer zentralen Datenbank gesammelt, dort ausgewertet und weiter zur Effektivierung der EU- und nationalen Gesetzgebung genutzt.
Um Unstimmigkeiten festzustellen, werden Stichproben durchgeführt. Dabei wählen die Behörden immer eine bestimmte Anzahl von Vermietern aus, deren angebotene Räumlichkeiten die Prüfung bestehen. Stellt der Anbieter nicht alle wesentlichen Informationen zur Verfügung, kann ihm auch der Betrieb untersagt werden, wobei weitere Sanktionen (in der Regel Bußgelder) von den einzelnen Mitgliedsstaaten gesondert geregelt werden.
Die Verordnung soll in zwei Jahren in Kraft treten. Im Jahr 2026 wird die Liste der Register und Aufzeichnungen in der Tschechischen Republik möglicherweise um ein nicht öffentliches Register für Kurzzeitmieten erweitert.
[1] Europäische Kommission, Entwurf Nr. 2022/0358 (COD) vom 7. 11. 2022.