Petr Němec | 17.12.2024
Internetplattformen und Fortführung der Berichterstattung lt. DAC 7Steuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
| January 19, 2024
Letztes Jahr haben wir versucht, auf die neue Meldepflicht digitaler Plattformen (bekannt vor allem als DAC 7) aufmerksam zu machen. Davon betroffene Internetplattformen müssen dem Spezialisierten Finanzamt der Tschechischen Republik bis zum 31. Januar 2024 im erforderlichen elektronischen Format einen Bericht vorlegen, der Informationen über Verkäufer, einschließlich der Höhe der auf ihrer Internetplattform erzielten Einnahmen, enthält.
Die Finanzverwaltung registriert derzeit zahlreiche Anfragen und Telefonanrufe zu dieser neuen Verpflichtung. Angeblich haben sich viele Internetplattformen noch nicht einmal gemeldet, obwohl die Meldung („Registrierung“) bereits Anfang 2023, bzw. nach Beginn der zu meldenden Aktivitäten, eingereicht werden sollte.
Wir erlauben uns noch einmal darauf hinzuweisen, dass das Spektrum der Aktivitäten, für die die DAC 7 Richtlinie gilt, ziemlich umfangreich ist:
Wenn Sie also eine Internetplattform betreiben und sich nicht sicher sind, ob die neue Pflicht für Sie gelten könnte, empfehlen wir Ihnen eine kurze Analyse Ihres Geschäftsmodells. Bei Nichterfüllung der Pflichten kann die Steuerverwaltung eine Geldstrafe von bis zu 1 500 000 CZK in Bezug auf DAC 7 verhängen. Obwohl wir nicht davon ausgehen, dass die Steuerverwaltung im ersten Berichtszeitraum solch hohe Bußgelder verhängen sollte, wäre es sicherlich ratsam, mögliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Weitere Informationen zu DAC 7 finden Sie hier.
Unsere Spezialisten haben sich in den letzten Tagen mit häufigen Fragen unserer Klienten beschäftigt und sind daher bestens darauf vorbereitet, Ihnen die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Zögern Sie also nicht, unsere Kollegen Michal Hlaváč oder Petr Němec zu kontaktieren.