Alice Šrámková | 8.10.2024
IFRS 18 Darstellung und Offenlegung im JahresabschlussSteuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
Anfang 2016 traten Änderungen des Buchhaltungsgesetzes-cz Nr. 221/2015 Slg. in Kraft, die wieder die einfache Buchhaltung ermöglichen. Jedoch nicht für alle und nur zu bestimmten Bedingungen.
Die einfache Buchhaltung ist im Gesetz schon seit mehreren Jahren nicht mehr geregelt (sie wurde am 1. 1.2004 durch die Steuerevidenz ersetzt). Einigen Unternehmen wurde jedoch eine Ausnahme erteilt; diese können ihre Buchhaltung als eine einfache Buchhaltung führen. Diese Unternehmen buchen daher nach den Regeln, die vor einigen Jahren abgeschafft wurden. Das war der Hauptgrund für die Wiedereinführung der einfachen Buchhaltung im Buchhaltungsgesetz-cz.
Ein Unternehmen ist berechtigt, eine einfache Buchhaltung unter folgenden Bedingungen zu führen:
Die neue gesetzliche Regelung der einfachen Buchhaltung kommt nicht auf die ursprüngliche Fassung zurück, d.h. auf die Erfassung der Buchungsfälle auf einem Konto. Der Begriff "einfache Buchhaltung" bezieht sich jetzt mehr auf das Ausmaß ihrer Führung. Auf der anderen Seite finden wir jedoch viele Übereinstimmungen mit der früheren Regelung, insbesondere bei den Aufstellungen. Das Ergebnis der Buchhaltung sind zwei Aufstellungen - die Aufstellung der Einnahmen und der Ausgaben und die Aufstellung des Vermögens und der Verbindlichkeiten.
Die Bücher der einfachen Buchhaltung sind wieder:
Da die neue gesetzliche Regelung der einfachen Buchhaltung nicht mit der ursprünglichen völlig identisch ist, werden folgende Bestimmungen des Gesetzes abgeschafft:
Im Rahmen der Wiedereinführung der einfachen Buchhaltung werden auch bestimmte Sanktionen eingeführt. Zum Beispiel für die absolute Nichtführung der einfachen Buchhaltung – 100 Tsd. CZK. Für die Nichtarchivierung der Buchungsdaten oder die Nichtveröffentlichung der Aufstellung des Vermögens und der Verbindlichkeiten - 50 Tsd. CZK. Die bereits bestehenden Sanktionen ändern sich nicht (z. B. die Geldstrafe in Höhe von 6 % des Wertes der Aktiva für die Nichtführung der Buchhaltung, Konten oder 3 % des Wertes der Aktiva für die Nichtveröffentlichung des Jahresabschlusses oder des Jahresberichtes.
Auf der Grundlage der oben genannten Regeln sollte die einfache Buchhaltung für sehr kleine die Buchhaltung führenden Einheiten, die in erster Linie nicht zum Zweck des Unternehmens gegründet sind und die überwiegend eine gemeinnützige Tätigkeit ausüben, einerseits eine administrative und finanzielle Entlastung gegenüber der doppelten Buchhaltung darstellen, andererseits sollte sie einen ausreichenden Raum für ihre Bedürfnisse und Anforderungen bieten.
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