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| January 14, 2025
Wichtige Institutionen, an die Arbeitgeber jeden Monat mehrere Formulare schicken, stellten gemeinsam ein neues Digitalisierungsprojekt vor, um ein mehr effizientes Kommunikationssystem zwischen Staat und unternehmerischem Bereich zu gewährleisten. An dem Projekt zur Vereinheitlichung der Meldepflichten beteiligen sich folg. Behörden: die tschechische SV-Verwaltung (ČSSZ), das Ministerium für Arbeit und Soziales (MPSV), das Finanzministerium das Arbeitsamt (ÚP), die Finanzverwaltung (FS) und tschechisches Statistikamt (ČSÚ). Die einheitliche monatliche Berichterstattung der Arbeitgeber stellt die erste Stufe der Einheitlichen Inkasso-/Sammelstelle und die Erfüllung der Programmerklärung der Regierung dar.
Im Vergleich zur aktuellen Situation, in der Arbeitgeber monatlich bis zu 25 Formulare an mehrere Behörden zu unterschiedlichen Terminen senden, wird nun die Bürokratie reduziert, wobei Doppelmeldungen - dank einer zusammenfassenden, bis zum 20. des Monats einzureichenden Meldung - verhindert werden. Die zuständigen staatlichen Institutionen können dann die bereitgestellten Daten, die sie zur Ausübung ihrer Tätigkeit benötigen, untereinander austauschen, was eine effektivere Aufklärung von Unstimmigkeiten ermöglicht sowie das Risiko künftiger Sanktionen verringert. So soll beispielsweise die Ausstellung von folg. Unterlagen abgeschafft werden: Bescheinigung über steuerpflichtige Einkommen (Potvrzení o zdanitelných příjmech), Rentenversicherungs-meldebogen (Evidenční list důchodového pojištění) oder Übersichten über die Höhe der Versicherungsprämien (Přehled o výši pojistného).
Zentralisierte Daten bringen einen Vorteil auch für den Staat, da sie die Analyse und Planung einer gezielten Wirtschaftspolitik erleichtern. Arbeitnehmer, die eine Steuererklärung abzugeben haben, können das von der Finanzverwaltung bereitgestellte vorausgefüllte Steuererklärungsformular verwenden. Bei Zustimmung der Mitarbeiter können Anbieter von Leistungen und Produkten, die im Rahmen des Steuerabzugs in Anspruch genommen werden können, entsprechende Bestätigungen direkt an die Steuerverwaltung senden und so entfällt die Weitergabe vertraulicher Daten.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, werden nach Einführung der einheitlichen Berichterstattung ein elektronisches Feedback zu eingereichten Meldungen und ein einheitliches Callcenter für den technischen Support möglich sein. Die Pilotphase des Projekts startet im Juli 2025. Die einheitliche Meldung wird ausschließlich elektronisch übermittelt und die Daten werden automatisch verarbeitet. Die vollständige Implementierung der einheitlichen Berichterstattung ist für Januar 2026 geplant. Aufgrund der jährlichen Besteuerungsperiode werden die Daten aus der einheitlichen monatlichen Berichterstattung der Arbeitgeber an die Steuerverwaltung (aus der Lohnsteuer aus abhängiger Tätigkeit) vollständig ab dem 1. Januar 2027 genutzt werden.