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| | February 7, 2023

Die Finanzverwaltung registriert eine Vielzahl von Kfz-Steuerüberzahlungen

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Die Kfz-Steuer-Novelle aus dem Jahr 2022, die wir beispielsweise bereits im Artikel HIER behandelt haben, brachte eine Vielzahl von Änderungen mit sich, durch die eine erhebliche Anzahl von Steuerpflichtigen von der Pflicht befreit wurde, eine Kfz-Steuererklärung abzugeben und die Kfz-Steuer zu zahlen. Auch die Vorschusspflicht wurde für das gesamte Jahr 2022 aufgehoben, obwohl die Novelle erst nach Ablauf der Frist zur Zahlung des ersten Vorschusses in Kraft trat. Die Finanzverwaltung berichtete daher über eine Vielzahl von erfassten Überzahlungen, deren Gesamtbetrag ca. 1,4 Milliarde Kronen beträgt. Haben Sie also die Vorschüsse vor deren Aufhebung oder trotz deren Aufhebung gezahlt oder wenn Ihre Steuerschuld gemindert wurde, empfehlen wir Ihnen zu überprüfen, ob die Kfz-Steuerüberzahlung nicht gerade Sie betrifft. Die Höhe der Überzahlung erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt, oder indem Sie sich beim Online-Finanzamt auf der Webseite „Meine Steuern“(„moje daně“) anmelden.

Wenn Sie feststellen, dass eine Steuerüberzahlung auch bei Ihnen registriert ist, können Sie derer Rückerstattung in Papier- oder elektronischer Form oder mithilfe eines Links in der Information der Finanzverwaltung zurückfordern.

Bei Ihrem Interesse übernehmen wir gerne die Rückerstattung bzw. Überweisung der Steuerüberzahlung für Sie. Zögern Sie daher nicht, die Autoren dieses Artikels oder Ihr GT-Team zu kontaktieren.

Autor: Lukáš Pflug, Tereza Horáková

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