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| | November 7, 2023

Die Finanzverwaltung verzeichnet immer noch hohe Überzahlungen bei der Kfz-Steuer

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Wie wir Sie bereits HIER informiert haben, wurde durch die Novelle des Kfz-Steuergesetzes aus dem Jahr 2022 rückwirkend die Pflicht zur Abgabe einer Kfz-Steuererklärung und zur Zahlung von Kfz-Steuer für einen erheblichen Teil der Steuerpflichtigen abgeschafft. Dies führte zu einer Vielzahl von Überzahlungen, vor allem aufgrund bereits gezahlter Steuervorschüsse. Die Finanzverwaltung weist daher wiederholt darauf hin, dass sie Steuerüberzahlungen in Höhe von insgesamt ca. 635 Mio. CZK verzeichnet, deren Rückerstattung beantragt werden kann. Wir empfehlen Ihnen daher zu überprüfen, ob die erstattungsfähige Steuerüberzahlung nicht gerade bei Ihnen entstanden ist. Wenn innerhalb von 6 Jahren nach Eintritt der Überzahlung keine Rückerstattung beantragt wird und die Steuerbehörde diese nicht zur Begleichung der Rückstände anderer Steuern verwendet, wird die Überzahlung zu einer Staatseinnahme. Im Zweifelsfall können wir die oben genannte Überprüfung für Sie veranlassen.

Autor: Lukáš Pflug, Tereza Horáková

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