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| | July 27, 2022

Die Gesetzesänderung bringt eine radikale Senkung bzw. Abschaffung der Kfz-Steuer für alle Fahrzeuge

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Wie wir Sie bereits in unseren vorherigen Artikeln informiert haben, hat die Regierung aufgrund der stark gestiegenen Kraftstoffpreise beschlossen, die Kfz-Steuer für Fahrzeuge mit einem Gewicht von weniger als 12 Tonnen endgültig abzuschaffen. Aufgrund der neu verabschiedeten Gesetzesänderung wurde auch der Steuersatz für schwere Fahrzeuge drastisch gesenkt. Die Novelle bestätigte auch die generelle Abschaffung der Vorauszahlungspflicht während des Besteuerungszeitraums, die Steuerpflicht wird somit immer nur auf Grundlage der eingereichten Steuererklärung fällig. Diese Änderungen bringen erhebliche Einsparungen für die Steuerzahler, für die sie auch für Folgejahre in Kraft bleiben.

Wir erinnern Sie daran, dass es bereits durch eine generelle Erlassung im März 2022 vom Finanzminister eine vorübergehende Aufhebung der Vorauszahlungspflicht für die Kfz-Steuer im Jahr 2022 gab. Diese Maßnahme modifiziert und erweitert die am 1. 7. 2022 in Kraft getretene Novelle des Kfz-Steuergesetzes und aufgrund der Übergangsbestimmungen ist rückwirkend ab 1. 1. 2022 wirksam.

Hinsichtlich der Abschaffung der Vorauszahlungspflicht für die Kfz-Steuer folgte die Novelle der generellen Erlassung des Finanzministers und schaffte diese Pflicht nicht nur für 2022, sondern auch für die Zukunft vollständig ab. Die Stornierung der Anzahlungen gilt für alle Fahrzeuge und alle Kfz-Steuerpflichtigen, also auch für Fahrzeuge über 12 Tonnen. Im Vergleich zu den vorherigen Steuerperioden werden keine vierteljährlichen Vorauszahlungen mehr berechnet und gezahlt, es muss nur noch die Kfz-Steuererklärung erstellt werden und anschließende Gesamtzahlung jeweils bis zum 31. Januar des Folgejahres erfolgen.

Mit der Novelle wurde auch die angekündigte Abschaffung der Kfz-Steuer für Pkw, einschließlich Busse, dauerhaft gesetzlich verankert. Somit unterliegen nur noch Lkw und deren Anhänger ausgewählter Kategorien der Kfz-Steuer. Die Fahrzeugkategorie und andere die Steuer beeinflussende Parameter richten sich weiterhin nach dem technischen Zulassungsschein des Fahrzeugs.

Lkws und deren Anhänger mit einem Höchstgewicht zwischen 3,5 und 12 Tonnen bleiben grundsätzlich steuerpflichtig, für sie wurde jedoch neu ein Nullsteuersatz festgelegt. Ab 2022 werden daher faktisch nur noch Betreiber von schweren Lkw, Zugmaschinen und Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen und mehr die Kfz-Steuer zahlen. Aber auch für diese schweren Fahrzeuge gibt es dank einer erheblichen Senkung der Steuersätze eine erhebliche Verringerung der Steuerpflicht. Die konkrete Höhe der Steuerabgabe und der entsprechenden Ermäßigung hängt vom zulässigen Höchstgewicht und der Achsenzahl des jeweiligen Fahrzeugs ab, ist aber in jedem Fall erheblich.

Wenn Sie Unterstützung bei der Berechnung Ihrer Kfz-Steuereinsparungen oder Beantwortung anderer damit zusammenhängender Fragen benötigen, zögern Sie nicht, Ihr GT Team oder die Autoren dieses Artikels zu kontaktieren.

Autor: Lukáš Pflug, Jan Hafner

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