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Richard Knobloch | | May 16, 2022
Das Finanzministerium der Tschechischen Republik legte ein Steuerpaket vor (hier), womit es unter anderem vorschlägt, die Grenze für die obligatorische Mehrwertsteuerregistrierung von einer auf 2 Millionen Kronen zu erhöhen. Zu diesem Zweck hat die Tschechische Republik bei der Europäischen Kommission eine Ausnahme beantragt, damit sie die Umsatzsteigerung bereits ab dem nächsten Jahr und nicht nach der genehmigten Gesetzgebung erst ab dem Jahr 2025 anwenden kann. Auch die Frist zur Einreichung eines nachträglichen Kontrollberichts könnte verlängert werden - auf 17 Kalendertage nach der Aufforderung des Finanzamtes mittels der Datenbox des Steuerzahlers, ebenfalls könnte es zur Reduzierung der Geldstrafen für verspätete Einreichung bzw. Nichteinreichung eines Kontrollberichts für Selbständige und s.r.o. mit einem Alleingesellschafter (natürlicher Person) kommen.
Die vorgeschlagenen Änderungen sollten am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Weitere Informationen zu den oben genannten sowie zu den vorgeschlagenen Änderungen in anderen Bereichen finden Sie in der Pressemitteilung des Finanzministeriums der Tschechischen Republik (hier).
Autor: Richard Knobloch, Roman Široký