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Petra Čechová | April 3, 2023

Die I-8-Interpretation vom Nationalen Buchhalterrat wird geändert

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Am 21. März 2023 hat der Nationale Buchhalterrat in seiner Sitzung den aktualisierten Wortlaut der I-8-Interpretation „Sozialfonds und ähnliche aus Gewinnen gebildete Fonds“ in das externe Stellungnahme-Verfahren freigegeben, das bis 21. April 2023 dauern wird. Den vollständigen Text finden Sie hier als "Aktueller Text". Kommentare können an die E-Mail-Adresse: muller@vse.cz gesendet werden. Die Autoren dieser Aktualisierung sind: prof. Ing. Libuše Müllerová, CSc., Ing. Libor Vašek, Ph.D., doc. Ing. Ladislav Mejzlík, Ph.D., Ing. Jiří Pelák, Ph.D.

Die Aktualisierung erweitert und beschreibt detailliert das Problem, das bei falscher Abrechnung von den, zur Deckung von Leistungen an Arbeitnehmer und anderer Bedürfnisse geschaffenen Sozialfonds entstehen kann. In der Lösung gibt es Anleitungen, die bei Leistungsansprüchen von Arbeitnehmern und allfälligen Darlehen des Unternehmens an Arbeitnehmer befolgt werden können und wie diese Bewegungen im Rechnungsabschluss korrekt auszuweisen sind.

Gegenüber der ursprünglichen Interpretation wird die „Begründung“ in der Aktualisierung deutlich erweitert. Die Interpretation besagt, dass der Sozialfonds ein kumulierter Gewinn ist, der nicht unter die Gesellschafter verteilt werden kann. Sein Ziel ist der Schutz der Mittel, die zur Deckung der Leistungen an Arbeitnehmer bestimmt sind. Es wird betont, dass es nicht zulässig ist, die Entstehung von Ansprüchen auf Leistungen der Arbeitnehmer direkt gegenüber dem Sozialfonds buchhalterisch zu erfassen. Bei Inanspruchnahme wird der Sozialfonds gegen den Gewinnvortrag (aus Vorjahren) gekürzt. Wir werden die weitere Entwicklung von Interpretationsänderungen weiter beobachten.

Autor: Petra Čechová

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