Jana Shumakova | 12.11.2024
One-Stop-Shop: Einfache Mehrwertsteuerverwaltung für E-Shops, die ins Ausland expandierenSteuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat für das Jahr 2024 einen neuen Betrag für die pauschale Kostenerstattung für die Fernarbeit (Homeoffice) festgelegt. Ab dem 1. Januar 2024 haben Homeoffice-Mitarbeiter Anspruch auf eine Kostenerstattung in Höhe von 4,50 CZK für jede angefangene Arbeitsstunde. Die Höhe der Erstattung hat sich gegenüber dem ursprünglichen Betrag um zehn Heller verringert.
Jana Shumakova | 12.11.2024
One-Stop-Shop: Einfache Mehrwertsteuerverwaltung für E-Shops, die ins Ausland expandierenRichard Knobloch | 5.11.2024
Große Änderung des Mehrwertsteuergesetzes wurde von der Abgeordnetenkammer verabschiedet| 8.10.2024
Änderungen der Steuergrenzen für 2025