Petr Němec | 22.11.2024
Jahresabschluss 2024 und AusgleichssteuernSteuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
| May 15, 2019
Die tschechischen Abgeordneten haben am 10. Mai 2019 in der Anhörung die Änderung der Regelung für die e-Krankmeldung, die zusätzliche Anforderungen an die Ärzte und die Arbeitgeber enthält, genehmigt. Ursprünglich sollte das System in zwei Phasen eingeführt werden, jetzt wird die tschechische Sozialversicherungsanstalt („ČSSZ“) das System in einem Schritt ab dem 1.1.2020 starten.
Dieser Entwurf umfasst die sog. proaktiven Notifikationen, die es den Arbeitgebern ermöglichen, die ČSSZ um automatische Mitteilungen bei der Entstehung von vorübergehenden Krankmeldungen einzelner Arbeitnehmer zu ersuchen.
Die elektronische Krankmeldung soll die Verpflichtungen der Arbeitgeber gegenüber der Sozialversicherungsanstalt reduzieren und es ihnen gleichzeitig ermöglichen, die Angaben über den Zeitraum der Krankmeldung ihrer Arbeitnehmer zu verfolgen und zu überprüfen.
Im Rahmen des Entwurfs wurde auch die Verschiebung der Wiedereinführung der Karenzzeit diskutiert. Die Aufhebung der Karenzzeit gilt weiterhin mit Wirkung ab dem 1.7.2019. Mehr zum Thema der Karenzzeit finden sie z.B. hier.
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