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Petra Čechová | November 22, 2022

Die Wirtschaftsprüferkammer zum Entwurf des neuen Rechnungslegungsgesetzes – Änderungen im Rahmen der Abschlussprüfungspflicht

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Die Wirtschaftsprüferkammer der Tschechischen Republik (im Folgenden „KAČR“) veröffentlichte auf ihrer Website ihre Erklärung im Zusammenhang mit dem vom Finanzministerium der Tschechischen Republik vorbereiteten Entwurf des neuen Rechnungslegungsgesetzes, bezüglich der Änderung der Grenzen für die Pflichtprüfung (Prüfung des Jahresabschlusses) der Buchhaltungseinheiten in der Tschechischen Republik.

KAČR ist mit keiner der vorgeschlagenen Varianten einverstanden, d.h. weder mit einer Anhebung der Grenzen für die Prüfungspflicht kleiner Rechnungseinheiten (Anhebung der Umsatzgrenze neu auf 130 Mio. CZK, von bestehenden 80 Mio. CZK und Anhebung des Aktiva-/Vermögenslimits neu auf 65 Mio. CZK, gegenüber den bisherigen 40 Mio. CZK), noch damit, die Prüfungspflicht selbst nur für mittlere und große Rechnungseinheiten zu belassen (kleine Rechnungseinheiten wären daher keine obligatorisch geprüften Einheiten mehr).

KAČR gibt an, dass ihr zu den gegebenen Entscheidungen keine Unterlagen zur Verfügung stehen und dass der gegebene Sachverhalt mit der KAČR nicht besprochen wurde. Gleichzeitig befürchtet sie nicht nur von negativen Auswirkungen auf die Unternehmen selbst und das Geschäftsumfeld in der Tschechischen Republik (Schutz der Unternehmen vor schädlichen Transaktionen im Zusammenhang mit z.B. Geldwäsche), sondern auch von möglichen Auswirkungen auf den Prüfungsmarkt.  

Die Erklärung selbst ist auf der Website der KAČR verfügbar: https://www.kacr.cz/vyjadreni-komory-auditoru-k-navyseni-limitu-pro-povinny-audit-v-cr.

Wir werden die weitere Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens zum neuen Rechnungslegungsgesetz beobachten und Sie über etwaige Änderungen informieren.

Autor: Petra Čechová