Steuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
| June 27, 2017
Es passiert in regelmäßigen Abständen: Ein Arbeitnehmer, der den ganzen Monat gearbeitet hat, hat ein niedrigeres Monatsgehalt als sein Kollege, der Urlaub genommen hat, obwohl sie beide nach der Lohn- und Gehaltsliste das gleiche Gehalt erhalten sollen. Wie ist dies möglich?
Zunächst sollten wir erörtern, wie der Ersatz des Gehalts beim Urlaub und bei anderen Arbeitshindernissen berechnet wird.
Die Berechnungsweise des Durchschnittsverdienstes ist im Teil dreizehn, Kapitel XVIII, §351 ff. des (tschechischen) Arbeitsgesetzbuchs verankert. Der Durchschnittsverdienst wird als Bruttostundendurchschnittsverdienst berechnet und zwar:
In das erzielte Gehalt wird für diese Zwecke sämtliches Arbeitsentgelt einbezogen, d.h. auch außergewöhnliche Prämie, erzieltes Entgelt, Entgelt für die Durchführung einer einmaligen Aufgabe etc.
Nur das für einen längeren Zeitraum als ein Quartal ausgezahlte Entgelt wird in die Berechnung des Durchschnitts als ein proportionaler Anteil für das jeweilige Quartal einbezogen. Der restliche Teil des Entgelts wird dann gleichmäßig auf die nachfolgenden Zeiträume verteilt.
Daher ist es ersichtlich, dass jede außergewöhnliche oder einmalige Prämie oder ein außergewöhnliches Durchschnittsverdienst zur Folge hat, dass es dann im ganzen nachfolgenden Quartal verwendet wird.
Der Arbeitgeber erklärt dann den überraschten Arbeitnehmern, dass der Gehaltsersatz auf der Grundlage des Durchschnittsverdienstes des vorigen Quartals berechnet wird und dass diese Vorgehensweise dem Gesetz entspricht. Ein informierter Arbeitnehmer kann jedoch die Gleichbehandlung verlangen und dabei auf § 110 des Arbeitsgesetzbuchs hinweisen:
"Für die gleiche oder gleichwertige Arbeit steht den Arbeitnehmern beim gleichen Arbeitgeber aufgrund einer Vereinbarung der gleiche Lohn, das gleichen Gehalt oder das gleiche Entgelt zu."
Dieses Argument ist nur schwer zu widerlegen. Leider führt die Zahlung des Gehaltsersatzes auf der Grundlage des Durchschnittsgehalts im Prinzip zur Ungleichheit in der Entlohnung.
Beispiele:
Die Arbeitnehmer X und Y haben nach der Lohn- und Gehaltsliste das gleiche Monatsgehalt von 30.000,- CZK. Im ersten Quartal des Jahres 2017 haben beide alle geplanten Stunden abgearbeitet. Das Durchschnittsverdienst von beiden in diesem Zeitraum war 173,07 CZK pro Stunde. Im Juni nimmt der Arbeitnehmer X einen 10 Tage dauernden Urlaub. Sein Gehalt ist auf der Grundlage der Berechnung des Durchschnittsverdienstes um 210 CZK höher als das Gehalt seines Kollegen, der keinen Urlaub genommen hat.
Berechnungen: Durchschnittsgehalt pro Stunde für das 1. Quartal 2017: 90.000,- CZK (Bruttogehalt): 520 (abgearbeitete Arbeitsstunden) = 173,07 CZK Arbeitsstunden Juni 2017: 176 Stunden Gehaltsausgleich für 10 Urlaubstage: 173,07 x 80= 13.846,- CZK Gehalt für die tatsächlich abgearbeitete Zeit: 30.000,- CZK: 176 Stunden x 96 Stunden = 16.364,- CZK Bruttogehalt - gesamt: 30.210,- CZK: |
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer mit einem festen Monatsgehalt von 40.000,- CZK hat im ersten Quartal 2017 alle geplanten Stunden abgearbeitet. Darüber hinaus hat er im Februar eine Prämie für seinen außergewöhnlichen Einsatz bei der Ausführung eines Auftrags in Höhe von 10.000,- CZK erhalten. Im Juni macht während der Arbeitszeit einen Arztbesuch, dieses Arbeitshindernis dauert drei Stunden. Aufgrund der Berechnungsweise auf der Grundlage eines durchschnittlichen Stundenverdienstes wird sein Bruttogehalt für Juni um 68,- CZK höher als im Falle keines Arbeitshindernisses. In diesem Fall ist die Differenz nicht hoch, man kann sich jedoch vorstellen, dass es Fälle gibt, in denen sie viel höher ist.
Durchschnittsgehalt pro Stunde für das 1. Quartal 2017: 130.000,- CZK (Bruttogehalt): 520 (abgearbeitete Stunden) = 250,00 CZK Lohnausgleich für 3 Stunden beim Arzt: 250 x 3= 750,- CZK Arbeitsstunden Juni 2017: 176 Stunden Gehalt für die tatsächlich abgearbeitete Zeit: 40.000,- CZK: 176 Stunden X 173 Stunden = 39.318,- CZK Bruttogehalt - gesamt: 40.068,- CZK |
Aus diesen Beispielen ist es ersichtlich, dass bei den fehlenden Arbeitnehmern oft mit höheren Gehaltskosten als bei denen, die den ganzen Monat ohne Urlaub und anderen Arbeitshindernissen (Arzttermin, Begleitung eins Familienmitglieds zum Arzt usw.) arbeiten, gerechnet werden muss. Es kann jedoch auch umgekehrt sein. Die Arbeitnehmer sind oft überrascht, dass ihr Gehalt im Monat, in dem sie Urlaub nehmen, niedriger als das vom Arbeitgeber garantierte Gehalt ist. Wenn der Arbeitnehmer genug intelligent ist, stellt er schnell fest, wann es für ihn am günstigsten ist, den Urlaub zu nehmen.
Ein ausländischer Manager wundert sich dann beim Abstimmen der Gehälter. Die Lohnbuchhalterin erklärt wiederholt, dass das Gehalt wirklich richtig berechnet wurde. Das Monatsgehalt ist nach den tschechischen Gesetzen kein fester Gehalt, und die Gehaltskosten können nicht nur auf der Grundlage einer Lohn- und Gehaltsliste berechnet werden.
Die Verwendung des Durchschnittsverdienstes für die Berechnung des Urlaubs oder der Arbeitshindernisse ist oft gegenüber den Arbeitnehmern, die die ganze Zeit ordnungsgemäß arbeiten und die für die abgearbeitete Zeit ein Gehalt oder einen Lohn erhalten, diskriminierend, da dieses Gehalt oder dieser Lohn niedriger ist als bei den Arbeitnehmern die aufgrund eines Arbeitshindernisses abwesend waren. Ein Arbeitnehmer kann einen niedrigeren Gehaltsersatz auch dann erhalten, wenn sein Gehalt z.B. zum 1. Juli erhöht wird und er in diesem Monat Urlaub nimmt. Für die Berechnung des Gehaltsersatzes für den Urlaub wird der Durchschnitt für das zweite Quartal verwendet und so erhält er im Juli ein niedrigeres Gehalt, als für Juli vereinbart wurde.
Experten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts weisen darauf hin, dass die Vorgehensweise bei der Berechnung des Gehaltsersatzes beim Urlaub nach dem Arbeitsgesetzbuch das Recht der Arbeitnehmer auf eine angemessene Vergütung verletzen kann (Art. 28 der Charta der Grundrechte und Grundfreiheiten). Das Verfassungsgericht hat sich bisher mit keiner Beschwerde dieser Art befasst, es ist jedoch wahrscheinlich, dass dem Beschwerdeführer stattgegeben wird (vgl. z.B. die Auffassung von JUDr. Bohuslav Kahle). Die gesetzliche Regelung der Verwendung des durchschnittlichen Verdienstes steht offensichtlich auch im Widerspruch zu einem der Grundprinzipien der arbeitsrechtlichen Beziehungen, und zwar zu dem Recht auf ein gerechtes Arbeitsentgelt.
Den verfügbaren Daten zufolge stellt der Auszahlungsbetrag des auf der Grundlage des Durchschnittsverdienstes festgelegten Gehaltsausgleichs ca. 17 % der jährlichen Gesamteinnahmen dar. Dies ist keine geringfügige Angelegenheit.
Allgemein ist es davon ausgehen, dass ähnliche Unregelmäßigkeiten und Ungerechtigkeiten bei den Bürgerinnen und Bürgern zu Misstrauen gegenüber von Gesetzen, Gerechtigkeit, Recht und Gleichheit vor dem Gesetz führen. Diese Vorgehensweise erhöht auch die Lohn- und Gehaltskosten, macht die Buchhaltungsprogramme komplizierter und verlängert die Zeit der Lohnverarbeitung. Alles könnte viel einfacher werden, wie es im Westen üblich ist. Ist eine Änderung absehbar? Leider enthält der Entwurf der Gesetzesänderung, der gerade im Parlament besprochen wird, keine Änderung zu dieser Frage.
Verfasser: Jana Schlöglová