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| January 14, 2025

Ein integrierendes Sozialunternehmen und was kann man davon erwarten

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Einleitung

Am 27. Dezember 2024 wurde in der Gesetzessammlung das Gesetz Nr. 468/2024 Slg., über integrative Sozial- Unternehmen veröffentlicht.  Zweck und Ziel des Gesetzes über integrative Sozialunternehmen ist es, den Prozess der Integration benachteiligter Personen in den Arbeitsmarkt zu vereinfachen und diese Personen dadurch besser in den Arbeitsprozess zu integrieren. Das Gesetz reagiert auf den derzeitigen Mangel an Rechtsvorschriften in diesem Bereich. Nach dem neuen Gesetz können Unternehmen beim Ministerium für Arbeit und Soziales die Erlangung des Status eines integrativen Sozialunternehmens beantragen, wobei die wichtigste Voraussetzung für die Erlangung dieses Status die Beschäftigung einer bestimmten Anzahl benachteiligter Menschen sein wird. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen hat das Unternehmen anschließend Anspruch auf einen Zuschuss zur Deckung der Kosten, die mit der Beschäftigung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen verbunden sind, sowie auf einen Motivationszuschuss bei erfolgreicher Eingliederung des Mitarbeiters.

Personen mit besonderen Bedürfnissen

Das Gesetz sieht eine ziemlich detaillierte Auflistung von Personen vor, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie besondere Bedürfnisse haben. Diese Menschen lassen sich in zwei Gruppen einteilen. Die erste Gruppe besteht aus Personen, für die es von entscheidender Bedeutung ist, dass sie vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses mit einem integrativen Sozialunternehmen im Bewerberregister des Arbeitsamtes der Tschechischen Republik geführt werden. Zu dieser Gruppe zählen beispielsweise Personen ohne Sekundarschulabschluss oder Personen mit Asyl- oder ergänzendem Schutzstatus. Die zweite Personengruppe muss die Voraussetzung bzgl. der Eintragung im Bewerberregister beim Arbeitsamt der Tschechischen Republik nicht erfüllen und umfasst beispielsweise Menschen mit Behinderungen oder Menschen ohne Obdach.

Status eines Integrationssozialunternehmens

Der Status eines integrativen Sozialunternehmens wird auf Grundlage eines Antrags gewährt, den der Antragsteller beim Ministerium für Arbeit und Soziales auf dem vorgeschriebenen Formular einreicht. Das Ministerium prüft den Antrag und entscheidet anschließend über die Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen für die Erlangung des Status eines integrativen Sozialunternehmens.

Das Gesetz definiert mehrere Bedingungen, die ein Unternehmen erfüllen muss, um den Status zu erhalten. Zu diesen Bedingungen gehören insbesondere die kontinuierliche Ausübung der Wirtschaftstätigkeit, die Beschäftigung von Personen mit besonderen Bedürfnissen in der gesetzlich festgelegten Anzahl, Unbescholtenheit, das Fehlen von Zahlungsrückständen gegenüber folgenden Behörden: der Finanzverwaltung der Tschechischen Republik, der Zollverwaltung der Tschechischen Republik, der tschechischen Sozialversicherungsverwaltung und den öffentlichen Krankenversicherungsträgern, mit Ausnahme von Zahlungsrückständen, bei denen eine Stundung  zugelassen ist, und nicht zuletzt auch die Erstellung eines Projekts über die betreffende Tätigkeit, die gesetzlich festgelegte Anforderungen erfüllt.

Antragsteller kann eine natürliche oder juristische Person mit (Wohn-)Sitz im Gebiet der Tschechischen Republik oder eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union sein, oder im Gebiet eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft, wenn sie ihre Aktivitäten auf dem Gebiet der Tschechischen Republik über deren Zweigstellen ausüben.

Darüber hinaus muss erfüllt sein, dass der Gegenstand der Tätigkeit des Antragstellers nicht die Durchführung von Glücksspielen ist, dass er sich nicht in Konkurs oder Liquidation ist und dass er nicht wegen einer Straftat nach dem Beschäftigungsgesetz, dem Arbeitsaufsichtsgesetz oder dem Gesetz über die Registrierung wirtschaftlicher Berechtigten (Eigentümer) oder dem Gesetz über bestimmte Maßnahmen gegen die Legalisierung von Einkünften aus kriminellen Aktivitäten und Terrorismusfinanzierung verurteilt wurde.

Der Status eines integrierenden Sozialunternehmens erlischt automatisch mit dem Tod einer natürlichen Person oder der Auflösung einer juristischen Person. Das Ministerium kann den Status auf Antrag oder von Amts wegen auch aufheben. Eine Aufhebung von Amts wegen kann dann erfolgen, wenn ein Unternehmen die Kriterien für die Erlangung des Status nicht mehr erfüllt. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, dass das Unternehmen im Kalenderquartal nicht die vorgeschriebene Anzahl an Personen mit besonderen Bedürfnissen beschäftigt oder unvollständige oder falsche Angaben im Tätigkeitsbericht macht. Erwähnenswert ist auch die Tatsache, dass ein Unternehmen mit einer Geldbuße rechnen muss, wenn es die Bezeichnung „Integratives Sozialunternehmen“ beispielsweise in seinem Namen oder auf seinem Produkt verwendet, ohne dass ihm vom Ministerium der Status eines integrativen Sozialunternehmens zuerkannt wurde; dann droht dem Unternehmen eine Geldstrafe von bis zu 200 000 CZK.

Das Ministerium für Arbeit und Soziales wird ein Register der integrierenden Sozialunternehmen führen. Das Register wird einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil enthalten und auf der Website des Ministeriums verfügbar sein.

Pflichten eines integrativen Sozialunternehmens

Eine der Pflichten eines integrierenden Sozialunternehmens besteht darin, mindestens 30% Menschen mit besonderen Bedürfnissen von der Gesamtzahl seiner Mitarbeiter (in durchschnittlicher vierteljährlich berechneter Zahl) zu beschäftigen. In Bezug auf Personen mit besonderen Bedürfnissen wird das Unternehmen auch mehrere Pflichten haben, beispielsweise muss es diesen Arbeitnehmern Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft in Form der Bereitstellung von Informationen über die aktuelle Arbeitssituation auf dem Arbeitsmarkt sowie die Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung von Angelegenheiten bieten, die für die Integration in den Arbeitsmarkt und für die Integration in die Gesellschaft notwendig sind.

Eine weitere Verpflichtung des Integrationssozialunternehmens besteht darin, die Gesamtzahl aller Arbeitnehmer sowie die Zahl der Arbeitnehmer - Menschen mit besonderen Bedürfnissen, aufgeschlüsselt nach der Zeitdauer ihrer bisherigen Führung im Bewerberregister des Arbeitsamtes - zu erfassen. Das Unternehmen ist außerdem verpflichtet, Informationen über die durchschnittliche vierteljährlich neu berechnete Anzahl der Mitarbeiter und Mitarbeiter-Personen mit besonderen Bedürfnissen - zu erfassen. Bei Nichterfüllung der Registrierungspflicht droht dem Unternehmen ein Bußgeld von bis zu 10 000 CZK.

Jedes integrierende Unternehmen wird verpflichtet sein, einen Integrationsfonds einzurichten. Dieser Fonds dient als Sicherung für die Finanzierung von Aktivitäten im Zusammenhang mit der sozialen Unterstützung der Mitarbeiter. Im Falle der Aufhebung des Status wird der Restbetrag vom Fonds an ein anderes Integrationssozialunternehmen oder den Staat übertragen.

Nicht zuletzt ist das integrierende Sozialunternehmen verpflichtet, einen Tätigkeitsbericht zu erstellen sowie diesen bis zum 1. Juli des folgenden Kalenderjahres nach Ablauf des Zeitraums, für den der Tätigkeitsbericht über die Arbeitsausübung erstellt wird, in die Datenbox an das Ministerium für Arbeit und Soziales zu übermitteln.
Dieser Bericht wird insbesondere Daten zur Beschäftigung und zur Methode zur Stärkung der sozialen Kompetenzen von Arbeitnehmern - Personen mit besonderen Bedürfnissen - enthalten.

Kosten- und Motivierungsbeitrag

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen hat das Unternehmen Anspruch auf einen Beitrag zu den Kosten, die mit der Beschäftigung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen verbunden sind. Der Beitrag wird für maximal 2 Jahre ab Beginn des Arbeitsverhältnisses gewährt. Die Höhe des Beitrags beträgt 1 000 CZK bzw. 2 500 CZK pro Kalendermonat für einen Arbeitnehmer und wird vierteljährlich nachträglich, aufgrund eines bei der zuständigen Kreisamtsstelle des Arbeitsamtes einzureichenden Antrags gewährt.

Das Unternehmen kann eine Belohnung für die erfolgreiche Integration eines Mitarbeiters erhalten, der nach dem Ausscheiden aus dem integrierenden Unternehmen eine feste Anstellung bei einem anderen Arbeitgeber findet. Der Beitrag beträgt 17 % aus der jährlichen Bemessungsgrundlage des Arbeitnehmers und wird rückwirkend
für jedes Jahr bis zur Höhe von mindestens 120 % des Durchschnittsgehalts gewährt. Der Motivierungsbeitrag muss spätestens bis zum 30. April des folgenden Kalenderjahres bei der zuständigen Kreisstelle des Arbeitsamtes beantragt werden. Der Beitrag wird rückwirkend für das abgelaufene Kalenderjahr für den Zeitraum von 24 Monaten ab Abschluss des Arbeitsvertrages gewährt.

Beide Beiträge werden aus dem Staatshaushalt gezahlt und gelten nicht als Zuschüsse.

Wirksamkeit des Gesetzes

Die Wirksamkeit der meisten gesetzlichen Bestimmungen ist auf 1. Januar 2025 festgelegt. Eine Ausnahme betrifft zwei Bestimmungen, nämlich die Bestimmung über das Recht integrativer Sozialunternehmen, die Bezeichnung Sozialunternehmen zu nutzen, und die erst ab 1. Juli 2025 in Kraft tretende Bestimmung über Ordnungswidrigkeit.

Abschluss

Wenn Sie das Thema der Beschäftigung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen betrifft oder Ihr Ziel darin besteht, diese Menschen bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.