Petr Němec | 22.11.2024
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Roman Burnus | | August 10, 2023
Um einen wirtschaftlichen Nutzen für die Tschechische Republik (CR) zu erzielen, hat die Regierung das sog.
„Digital-Nomad-Programm“ genehmigt, das auf sich ändernde, hauptsächlich durch die COVID-19-Pandemie verursachte Trends im Bereich der internationalen Mobilität von Arbeitnehmern und sog. Freelancers reagiert.
Der Staat versucht damit, den digitalen Nomaden den Aufenthalt zu ermöglichen, um einen Beitrag für die Volkswirtschaft zu erzielen.
Als digitaler Nomade gilt eine Person, die mit Hilfe von Telekommunikationsmitteln unabhängig vom Arbeitsort aus der Ferne arbeiten kann. Aufgrund der Art der Tätigkeit handelt es sich in der Regel um Arbeitnehmer aus dem IT-Bereich, wo die Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen üblich ist. IT-Mitarbeiter arbeiten oft gleichzeitig an mehreren Projekten aus verschiedenen Teilen der Welt. Aufgrund der Einmaligkeit der zugewiesenen Aufgaben und ev. Beschäftigungskonflikten liegt die IT-Zukunft unter anderem gerade in der Einstellung von digitalen Nomaden.
Digitale Nomaden werden insbesondere ihr ausländisches Know-how in die Tschechische Republik einbringen, für eine bessere Bekanntheit der Tschechischen Republik im Ausland sorgen, den in der Tschechischen Republik ansässigen Unternehmen helfen und den Tourismus unterstützen. Auch ihr fiskalischer Beitrag in Form von
an den Staatshaushalt gezahlten Steuern darf nicht unterlassen werden.
An dem Programm können Mitarbeiter ausländischer Unternehmen oder Freiberufler (Freelancers) teilnehmen, die über einen tschechischen Gewerbeschein verfügen. Voraussetzungen sind eine entsprechende Ausbildung, ggf. erworbene Praxiserfahrung, ausreichendes Einkommen sowie die Staatsbürgerschaft von folgenden Staaten: Australien, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Vereinigten Staaten von Amerika oder Taiwan.
Ausländer aus ausgewählten Drittstaaten können - wenn sie die Kriterien erfüllen - eine Aufenthaltserlaubnis zu geschäftlichen Zwecken oder zu „sonstigen“ Zwecken im Falle eines Mitarbeiters eines ausländischen Unternehmens mit der Möglichkeit zur Fernarbeit, auch mit ihren Familienangehörigen, beantragen. Sie können den Antrag bei den Botschaften der Tschechischen Republik im Ausland einreichen. Das Ministerium für Industrie und Handel entscheidet über die Aufnahme digitaler Nomaden in das Programm. Das Programm garantiert dann eine Bearbeitung der Anträge innerhalb eines verkürzten Zeitraums von 45 Tagen (im Vergleich zu Standardfristen von 3 - 4 Monaten).
Autor: Roman Burnus, Anna Beránková