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| May 4, 2021
Vergangene Woche hat die Abgeordnetenkammer den Gesetzesentwurf über die staatliche Sozialhilfe verabschiedet. Ein Teil des Entwurfs war auch die Erhöhung der steuerlichen Ermäßigung für ein zweites Kind und weitere Kinder. Die im Entwurf enthaltenen Beträge sind leider nicht durch die Anzahl der Monate im Jahr ohne Rest teilbar. Wenn der Entwurf in der durch die Abgeordnetenkammer verabschiedeten Version bleibt, würde dies die Lohnberechnung wesentlich erschweren, und für die Unternehmer würde dies unnötige Kosten z.B. für die Anpassung der Software bringen.
Ein ähnliches Problem ist bereits im letzten Jahr bei der Verabschiedung der steuerlichen Ermäßigung des Steuerzahlers entstanden. Auch diese Ermäßigung wurde in der durch die Abgeordnetenkammer verabschiedeten Version nicht durch zwölf ohne Rest teilbar, diesen Fehler hat nachfolgend der Senat behoben.