Petr Němec | 17.12.2024
Internetplattformen und Fortführung der Berichterstattung lt. DAC 7Steuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
| | May 3, 2023
Ab 1. Oktober 2023 tritt neue Gesetzgebung bezüglich der CO2-Zollgebühren in Kraft. Sie wird Unternehmen betreffen, die Waren mit einem hohen CO2-Fußabdruck - wie Eisen, Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium und Strom – produzieren oder in die Europäische Union importieren. Während einer Übergangszeit werden nur Daten von Importeuren durch regelmäßige vierteljährliche Berichte erhoben, die Informationen über die Menge der direkten und indirekten, in importierten Waren enthaltenen Emissionen enthalten werden. Im Jahr 2026 sollte dann die eigentliche Zollerhebung beginnen, bei der CO2-Zertifikate verwendet werden.
Autor: Lukáš Pflug, Tereza Horáková
Petr Němec | 17.12.2024
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