Petr Němec | 22.11.2024
Jahresabschluss 2024 und AusgleichssteuernSteuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
Für die Ferienzeit warnte die Zollverwaltung der Tschechischen Republik vor der Einfuhr verbotener Souvenirs von Auslandsreisen. Es können typischerweise verschiedene Arten von Korallen oder Muscheln und andere Tier- und Pflanzenarten sein, die durch die internationale CITES-Konvention geschützt sind. Darüber hinaus sollten Reisende die Grenzen der Zollbefreiung für ausgewählte Produkte beachten, die sich beispielsweise auf Tabakerzeugnisse beziehen. Ein Verstoß gegen die festgelegten Regeln kann zu erheblichen Bußgeldern führen. Konkrete Informationen können auf der Website des Zollamts Prag Ruzyně unter dem Link „Informationen für Passagiere“ überprüft werden.
Autor: Lukáš Pflug
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