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Daniela Riegel | May 16, 2019

Einführung der Digitalsteuer in der Tschechischen Republik

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In den vorigen Ausgaben haben wir Sie über die Absicht der Europäischen Union, die Digitalsteuer in der ganzen EU einzuführen, informiert. Im März 2018 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Entwurf der Richtline über die Besteuerung der digitalen Wirtschaft, die unter anderem den Entwurf der Einführung der Digitalsteuer enthielt. Die Steuer in Höhe von 3%, die als eine Übergangslösung vorgeschlagen wurde, sollte auf den Bruttoumsatz der Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von mehr als 750 Mio. Euro, von denen mindestens 50 Mio. Euro aus der Europäischen Union stammen, angewandt werden (den ganzen Artikel dazu finden Sie hier).

Keine 100% Zustimmung innerhalb der EU

Die Einführung der Digitalsteuer war mit erheblichen Problemen verbunden, da die Einführung der Steuer die Einstimmigkeit der Länder erfordert, wobei einige Mitgliedstaaten mit der Einführung nicht einverstanden sind. Zu diesen Ländern gehören beispielsweise Irland, Schweden und Estland. Die Europäische Union hat sich auf die Einführung der Digitalsteuer oder auf eine Alternative zu ihr bisher nicht geeinigt, daher haben manche Länder, unter anderem auch die Tschechische Republik, beschlossen, eigenständig zu handeln.

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Entwicklung in Europa

Die Tschechische Republik wird zu den Ländern wie Frankreich oder Österreich zählen, die die Einführung der Digitalsteuer allein planen. Frankreich rechnet mit der Einführung der Steuer von 3% für große multinationale Internetunternehmen. Österreich plant die Einführung der Digitalsteuer von 5% von der Werbung.  Es verspricht sich mindestens 200 Mio. Euro von der Erhebung dieser Steuer.

Großbritannien hat bereits im vergangenen Jahr die Absicht angekündigt, eine eigene Digitalsteuer einzuführen. Diese Steuer wird profitable Unternehmen mit globalen Umsätzen von mindestens 500 Mio. Pfund pro Jahr betreffen; der Satz beträgt 2% der Umsätze.

Entwurf des tschechischen Finanzministeriums

Das tschechische Finanzministerium plant, bis Ende Mai einen Gesetzentwurf zur Einführung der Digitalsteuer in der Tschechischen Republik zu erlassen. Der Entwurf soll die wichtigsten globalen Unternehmen betreffen, da er Unternehmen mit einem globalen Umsatz von mehr als 750 Mio. Euro betreffen wird. Die Steuer wird in Höhe von 7% für die Platzierung einer gezielten Werbung auf der digitalen Schnittstelle seitens der Gesellschaften mit dem jeweiligen globalen Umsatz geplant. Das Finanzministerium schätzt die jährlichen Einnahmen aus dieser Steuer auf rund 5 Mlrd. CZK.

Der Besteuerung werden folgende ausgewählte Internetdienstleistungen unterliegen:

  • Platzierung der gezielten Werbung auf die digitale Schnittstelle, die auf die Benutzer der digitalen Schnittstelle zielt;
  • Nutzung von mehrseitigen digitalen Schnittstellen, die unter anderem Warenlieferungen oder die Erbringung von Dienstleistungen an den Benutzer vereinfachen können;
  • Verkauf von den auf der digitalen Schnittstelle über den Benutzer gesammelten Daten.

Schlussfolgerung

Die Besteuerung im Bereich der digitalen Wirtschaft ist auf jeden Fall ein oft diskutiertes Thema sowohl auf der Ebene der Europäischen Union, als auch in der Tschechischen Republik. In den nächsten Ausgaben unseres Newsletters werden wir Sie über den Inhalt des Gesetzentwurfs und dessen Entwicklung ausführlich informieren.

Veronika Džalavjan & Daniela Riegel