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Milan Pašek | Petra Čechová | September 5, 2023
Wie wir Sie bereits auf unserer Website (u.a. in diesem Artikel) informiert haben, beabsichtigt die Regierung unter anderem, eine funktionale Währung in die Rechnungslegung und das ESG-Reporting einzuführen. Gleichzeitig ist geplant, einige Begriffe (z.B. Nettoumsatz) zu aktualisieren, worüber laut nicht viel gesprochen wird, die sich aber auf die anderen Pflichten der Rechnungseinheit auswirken können. Die Neuerungen sollten, sofern sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens verabschiedet werden, ab 1. 1. 2024 bzw. ab dem ersten Tag des im Jahr 2024 begonnenen Abrechnungszeitraums in Kraft treten.
Funktionale Währung – es ist ein neu eingeführter Begriff in der Rechnungslegung. Die Rechnungseinheit sollte Konten in der Berichtswährung, die nach dem vorgesehenen Vorschlag die tschechische Währung ist (wie bisher), oder in der sog. funktionalen Währung führen können. Der Übergang in funktionale Währung ist eine Möglichkeit, keine Verpflichtung, und als vorerst vorgeschlagene funktionale Währung sind Währungen EUR, USD oder GBP; vorausgesetzt, dass der Großteil der Transaktionen der Rechnungseinheit in der jeweiligen Fremdwährung erfasst wird. Die Änderung ist nur am ersten Tag des Abrechnungszeitraums möglich. Eine Rückkehr zur Berichterstattung in CZK oder zu einer anderen funktionalen Währung ist nicht möglich. Die Änderung ist nur dann möglich, wenn es zu einer faktischen Änderung der ausgewiesenen Transaktionen in der Rechnungseinheit kommt (die gewählte andere Währung gilt dann nicht mehr als funktionale Währung).
ESG Reporting – der sog. Nachhaltigkeitsbericht. Dies wird ein separater Abschnitt des Jahresberichts sein.
Der Zweck dieses Berichts besteht darin, Informationen bereitzustellen, die erforderlich sind, um die Auswirkungen der Aktivitäten des Unternehmens auf die Nachhaltigkeit sowie die Auswirkungen der Nachhaltigkeit auf die Entwicklung, Leistungsfähigkeit und Position des Unternehmens zu verstehen. Dabei handelt es sich vor allem um Auswirkungen auf die Umwelt, das soziale Umfeld, die Menschenrechte und deren Einhaltung usw.
Nettoumsatz – im aktuellen Wortlaut der Definition wird der Nettoumsatz als ein um Verkaufsrabatte verminderter Wert der Umsatzerlöse erfasst. Es wird eine neue Definition des Nettoumsatzes vorgeschlagen: als Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Produkten und Waren und aus der Leistungserbringung für den Abrechnungszeitraum.
Mit anderen Worten, es wird sich nur um jene Erträge handeln, die einen integralen (Haupt-)Bestandteil der Unternehmenstätigkeit darstellen, nicht um „gelegentliche“ Erträge. Die Höhe des Nettoumsatzes ist eines der Kriterien, beispielsweise bei der Festlegung der Kategorie der Rechnungseinheit oder der Pflicht zur Prüfung des (Jahres-)Abschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer; d.h. es wird notwendig sein, mehr Aufmerksamkeit auch anderen an die Umsatzhöhe gebundenen Vorschriften zu schenken.
Die einzelnen Änderungen stellen nun einen Entwurf der Abgeordnetenkammer im Zusammenhang mit der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte dar. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung informieren.
Autor: Milan Pašek, Petra Čechová