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| March 25, 2025
Anfang März hat die Regierung einen Gesetzentwurf zur einheitlichen monatlichen Arbeitgebermeldung (JMHZ) verabschiedet, der die Pflichten der Arbeitgeber deutlich vereinfachen soll. Das Ministerium für Arbeit und Soziales plant, das neue System ab dem Jahr 2026 einzuführen. Die wichtigste Änderung besteht darin, die derzeit 25 verschiedenen Berichte in einem umfassenden Dokument zusammenzuführen. Arbeitgeber müssen nicht wiederholt dieselben Daten an verschiedene Institutionen wie die SV-Behörde, Arbeitsämter, das Ministerium für Arbeit und Soziales, das Tschechische Statistikamt oder die Finanzverwaltung übermitteln.
Neben dem Hauptgesetz hat die Regierung auch eine Reihe begleitender Gesetzesänderungen vorgelegt, darunter eine Novelle des Einkommensteuergesetzes, die mehrere wesentliche Anpassungen im Bereich der Besteuerung von Arbeitnehmern und satzungsmäßigen Organen von Unternehmen mit sich bringt.
Eine der wichtigsten Änderungen ist die Abschaffung der Quellensteuer bei Vergütungen von Organmitgliedern juristischer Personen, wenn diese von natürlichen Personen – Steuerausländern – bezogen werden. Bisher wurden diese Einkünfte anders besteuert als die Einkünfte tschechischer Steuerinländer, was nach Ansicht der Regierung zu unfairen Steuerunterschieden führte. Ab 2026 wird die Quellensteuer
nur noch für juristische Personen gelten, die die Funktion eines Organmitglieds ausüben, womit die Bedingungen für natürliche Personen vereinheitlicht werden.
Eine weitere grundlegende Änderung erfolgt ab dem Jahr 2027, dann soll die Quellensteuer auf Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit vollständig abgeschafft werden. Dies gilt vor allem für:
Arbeitnehmer, die keine jährliche Vorauszahlungsabrechnung bei ihrem Arbeitgeber beantragen, müssen künftig ihre Steuererklärung selbst abgeben. Für Nichtansässige der Tschechischen Republik mit Einkünften aus Vergütungen von Organmitgliedern juristischer Personen gilt diese Verpflichtung nur für diejenigen, deren Jahreseinkommen das 36-Fache des Durchschnittslohns übersteigt.
In der zweiten Phase der JMHZ-Implementierung plant der Staat einen neuen digitalen Dienst, der es Arbeitnehmern ermöglichen würde, ihre Steuererklärungen auf Basis der vom Arbeitgeber innerhalb des JMHZ angemeldeten Daten automatisch vorab auszufüllen. Durch diesen Schritt sollte der Verwaltungsaufwand weiter reduziert und die Fehlerquote bei der Abgabe der Steuererklärungen minimiert werden.
Der Gesetzentwurf zur JMHZ-Meldung wurde am 11. März 2025 offiziell der Abgeordnetenkammer vorgelegt und wartet nun auf die Verhandlung. Bei erfolgreichem Genehmigungsverfahren ergeben sich für Unternehmen ab dem Jahr 2026 deutliche Verwaltungserleichterungen, Arbeitnehmer und Organmitglieder von Unternehmen müssen hingegen mit Anpassungen ihrer Steuerpflichten rechnen.