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| January 28, 2025

Einkünfte aus Kryptovermögen werden steuerfrei sein

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Am 22. Januar 2025 hat der Senat der Tschechischen Republik einen Gesetzentwurf zur Digitalisierung des Finanzmarktes verabschiedet. Umsetzung der europäischen MiCA-Verordnung in die tschechische Gesetzgebung hatte auch erhebliche Auswirkungen auf das Einkommensteuergesetz (im Folgenden als „EStG“ genannt), da es Steuerzahlern nun ermöglicht, Einkünfte aus dem Verkauf von Krypto-Vermögenswerten von der Einkommensteuer natürlicher Personen unter den gemäß § 4 Abs. 1 Buchst. zj) und zk) EStG festgelegten Bedingungen zu befreien.

Voraussetzungen für die Steuerbefreiung sind ähnlich wie für Wertpapiere, d.h. der Zeittest garantiert, dass der Verkauf von Kryptowährungen, die länger als 3 Jahre gehalten werden, nicht besteuert wird (hier gilt gemeinsame Grenze von 40 Mio. CZK wie für Einkünfte aus der Veräußerung von Wertpapieren). Der Werttest ermöglicht es, dass Transaktionen/Umsätze bis 100 Tsd. CZK von der Steuer auch befreit und somit nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Das Gesetz wird nun dem Präsidenten der Republik zur Unterzeichnung vorgelegt und tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in der Gesetzessammlung in Kraft.

Abschließend möchten wir hinzufügen, dass der Steuerpflichtige bei der Bearbeitung der Steuererklärung genau wissen muss, wann die Einkünfte aus dem Verkauf der Krypto-Vermögenswerte erzielt wurden (genauer Zeitpunkt); auf Einkünfte, die dem Steuerpflichtigen vor Inkrafttreten dieses Gesetzes zugeflossen sind, wird es nicht möglich sein, die Befreiung aus dem Titel der Erfüllung des Zeittests anzuwenden.