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| June 5, 2023
Die Europäische Union ist einen Schritt davon entfernt, eine neue Ökodesign-Verordnung zu verabschieden, die die Produktion und Vermarktung von Produkten mit dem Ziel regeln wird, ihre Energieeffizienz zu verbessern und negative Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren. Da Verbraucher eine Schlüsselrolle beim Übergang zu einer nachhaltigen und umweltfreundlicheren Wirtschaft spielen, konzentrieren sich neue Initiativen auch darauf, genaue Informationen über die Umweltauswirkungen von Produkten und Dienstle
Die neue Ökodesign-Verordnung wird einen wichtigen Schritt in Richtung zur Nachhaltigkeit darstellen, sie kann Innovationen im Bereich ökologischer Technologien unterstützen und nicht zuletzt dazu beitragen, dass die EU ihre Ziele im Kampf gegen den Klimawechsel erreicht. Sie ersetzt die bestehende Richtlinie aus dem Jahr 2009, wobei sie eine Reihe von Maßnahmen enthält, die auf nahezu alle Arten von auf den europäischen Markt gebrachten Waren abzielen. Ausnahmen sind lediglich Lebensmittel, Futtermittel, Human- und Tierarzneimittel sowie Kraftfahrzeuge
Ziel ist es, für bestimmte Produktgruppen Anforderungen an die Energieeffizienz und Umweltfreundlichkeit, aber auch an die Haltbarkeit, Zuverlässigkeit und Nachhaltigkeit von Gütern zu stellen. Die Verordnung führt auch Anforderungen an die Recyclingfähigkeit ein und zielt darauf ab, die Menge an Abfall zu reduzieren, der durch Produkte oder das Vorhandensein von Stoffen entsteht, die den Güterumlauf verhindern. Der Entwurf beinhaltet beispielsweise auch ein Verbot bzgl. Vernichtung von nicht verkauften Textilprodukten.
Die Europäische Kommission berichtet, dass die aktuelle Richtlinie aus dem Jahr 2009, mit festlegten Anforderungen für nur 31 Gruppen von Produkten, 120 Mrd. EUR an Energiekosten eingespart hat und der jährliche Energieverbrauch dieser Produktgruppen um 10 % niedriger war. Es ist daher zu erwarten, dass die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf weitere Gütergruppen zu noch größeren Energieeinsparungen führen wird.
Teil der Ökodesign-Verordnung ist auch der sog. digitale Produktpass, der Verbraucher über seine Umweltverträglichkeit/Nachhaltigkeit informieren soll. Dieser digitale Pass wird nicht nur zur Transparenz der Herkunft der jeweiligen Waren beitragen, sondern auch die Durchführung von Kontrollen verbessern.
Die neue Position betont auch die Bedeutung des Schutzes der Verbraucher und der Gewährleistung der Markttransparenz durch die Einführung eines Verbots allgemeiner Umweltaussagen wie „grün“, „umweltfreundlich“ usw. Diese Angaben könnten dann nicht zur Vermarktung des Produkts verwendet werden, es sei denn sie werden durch ein öffentlich zugängliches Zertifizierungssystem abgesichert. Das Verbot sollte beispielsweise
auch für falsche Angaben zur Lebensdauer des Produkts, seiner Belastbarkeit usw. gelten.
Der Entwurf erweitert auch die Liste unlauterer Geschäftspraktiken weiter und demnach
sollten Unternehmen nun Auskunft darüber geben, ob ihre Waren mit Verbrauchsmaterialien, Ersatzteilen oder Zubehör anderer Hersteller kompatibel sind. Das Europäische Parlament äußerte außerdem die Notwendigkeit, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und die Verwendung solcher Komponenten zu verbieten, die die Lebensdauer verkürzen oder zu vorzeitigen Mängeln der Waren führen.
Die Erweiterung der Ökodesign-Verordnung auf andere Produktgruppen ist für die EU ein logischer Schritt in eine nachhaltigere Zukunft. Obwohl diese Verordnung in gewisser Weise die Produktion und die Vermarktung von Produkten regeln wird, sollte sie sich nicht negativ auf die Hersteller auswirken und gleichzeitig zu mehr Transparenz auf dem europäischen Markt führen. Gleichzeitig wird sich die Änderung positiv auf die Verbraucher auswirken, die beim Kauf Entscheidungen auf der Grundlage wahrer Informationen treffen können. Es ist auch wahrscheinlich, dass die neue Verordnung die Entwicklung des Marktes für energiesparende Produkte unterstützen wird.
Vor dem Inkrafttreten der betreffenden Verordnungen finden Verhandlungen zwischen dem (EU) Parlament und den Mitgliedstaaten über den endgültigen Inhalt und Wortlaut der Richtlinie statt.