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Martina Šumavská | April 5, 2022
Der Bürgerbeauftragte führte im vergangenen Jahr eine Umfrage unter den EU-Bürgern in der Tschechischen Republik durch, deren Ergebnisse und diesbezügliche Empfehlungen des Bürgerbeauftragten im November 2021 veröffentlicht wurden. Die Umfrage ergab, dass fast ein Drittel (31 %) der in der Tschechischen Republik („CR“), tätigen Bürger/innen der Europäischen Union ("EU"), die an der Forschung beteiligt waren, sich in ihrem Arbeitsleben aufgrund ihrer Nationalität oder Staatsangehörigkeit diskriminiert fühlten. EU-Bürger fühlten sich am häufigsten in Bezug auf Entlohnung, Stellenzuweisung und Stellensuche diskriminiert. Die Benachteiligung im Bereich Arbeit ist für Geringqualifizierte und Beschäftigte der Arbeitsagenturen deutlich höher.
Die Untersuchung wies auch darauf hin, dass der Grad der Diskriminierung mit dem Grad der Kenntnis der tschechischen Sprache zusammenhängt. EU-Bürger, die fließend Tschechisch sprechen, wurden im Arbeitsleben seltener diskriminiert, selbst wenn Tschechisch-Kenntnisse keine Voraussetzung für die Stelle waren.
Auf der Grundlage der vorstehenden Feststellungen erließ der Bürgerbeauftragte Empfehlungen als Reaktion auf die festgestellten Mängel. Die Empfehlungen gliedern sich in drei Bereiche, nämlich Empfehlungen im Bereich Arbeit und Beschäftigung, Empfehlungen im Bereich öffentliche Verwaltung und Empfehlungen im Bereich Bildung, Wohnen und Integration.
Der Bürgerbeauftragte empfiehlt unter anderem die Veröffentlichung verständlicher und aktueller Informationen über die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer in Tschechisch sowie in Fremdsprachen, insbesondere in Englisch. Diese Informationen sollten in erster Linie auf der Website des Staatsamts der Arbeitsinspektion veröffentlicht werden. Das bislang vom Amt in englischer Sprache veröffentlichte Informationsangebot sollte erweitert und die angewendete Sprache sprachlich vereinfacht und beispielsweise durch eine grafische Darstellung ergänzt werden.
Darüber hinaus empfiehlt der Bürgerbeauftragte die Fortsetzung regelmäßiger Kontrollen der illegalen Beschäftigung von Ausländern – EU-Bürgern, insbesondere wegen der schwierigen Situation von Arbeitnehmern, die in der Tschechischen Republik illegal arbeiten. Solche Arbeitnehmer sind mit einem hohen Maß an Unsicherheit, der Angst vor drohendem Rückgriff für illegale Arbeit und einer schwierigen Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Arbeitgebern konfrontiert.
Die Arbeitsaufsichtsbehörden sollten auch weiterhin Kontrollen von die EU-Bürger beschäftigenden Arbeitsagenturen durchführen, nicht nur in Bezug auf die spezifischen Verpflichtungen der Arbeitsagentur gegenüber Arbeitnehmern, sondern auch in Bezug auf die anderen Verantwortlichkeiten der Arbeitsagentur als Arbeitgeber.
Im Bereich Arbeit und Beschäftigung empfiehlt der Bürgerbeauftragte außerdem, sich auf Kontrollen bezüglich der Gleichbehandlung von ausländischen Arbeitnehmern – EU-Bürgern zu konzentrieren, die Einführung eines außergerichtlichen Beilegungsmechanismus für Arbeitsstreitigkeiten und die Zusammenarbeit mit den Botschaften der EU-Staaten im Bereich der Unterrichtung ausländischer Arbeitnehmer in Erwägung zu ziehen.
Der Bürgerbeauftragte empfiehlt in diesem Bereich, die Websites von Behörden, territorialen Selbstverwaltungen und anderen Behörden oder Institutionen auf Englisch zu führen, die Sprachkenntnisse von mit den Ausländern in Kontakt kommenden Beamten zu stärken und die Kommunikation der Verwaltungsbehörden in einer Fremdsprache zu ermöglichen. Der Bürgerbeauftragte stellt fest, dass die Sprachkenntnisse der mit den Ausländern – EU-Bürgern – in Kontakt kommenden Angestellten gestärkt werden sollen, insbesondere an den Arbeitsplätzen der Abteilung für Asyl- und Migrationspolitik des Innenministeriums, der Fremdenpolizei, des Arbeitsamtes der Tschechischen Republik und der Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung.
In diesem Bereich empfiehlt der Bürgerbeauftragte, die Aktivitäten von den die Ausländer unterstützenden Integrationszentren oder regionalen bzw. städtischen Zentren oder gemeinnützigen Organisationen, die Beratung und Hilfe für Ausländer anbieten, und die Bildung von Schülern mit unterschiedlichen Muttersprachen zu unterstützen, sowie sich auf die Verfügbarkeit kommunalen Wohnens für EU-Bürger zu konzentrieren, Tschechisch-Sprachkurse für Ausländer und die Integration von Ausländern – EU-Bürgern auf lokaler Ebene zu unterstützen.
Die oben genannten Empfehlungen, die der Bürgerbeauftragte im Zusammenhang mit der umfangreichen Untersuchung bzw. Umfrage unter den in der Tschechischen Republik lebenden EU-Bürgern formuliert hat, zielen in erster Linie darauf ab, sicherzustellen, dass diese Bürger auf die gleiche Weise wie tschechische Bürger behandelt werden. Da nach der Umfrage der Bereich Arbeit und Beschäftigung am problematischsten erscheint, fokussieren die meisten Empfehlungen auf diesen Bereich. Ob diese Empfehlungen in die Praxis umgesetzt werden, ist allerdings noch fraglich.
Autor: Martina Šumavská, Lucie Stržínková