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Am 30. Juni 2021, nach dem Ende des Schuljahres, endet die vom Gesetzgeber unterstützte Notfalloption, während der Schließung von Schulen oder Kinderbetreuungseinrichtungen Pflegegeld zu beziehen.
Ab dem 1. Juli 2021 wird es wieder möglich sein, unter den allgemeinen Bedingungen des Krankengeldversicherungsgesetzes Krankengeld zu beziehen, wenn ein Kind unter 10 Jahren betreut wird.