Petr Němec | 22.11.2024
Jahresabschluss 2024 und AusgleichssteuernSteuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
Der Präsident unterzeichnete einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der elektronischen Erfassung von Verkäufen/ Umsätzen. Damit wurde die Umsatzerfassung ab dem 1. Januar 2023 endgültig aufgehoben. Der Betrieb des Systems wurde seitens der Finanzverwaltung eingestellt, und sogar für diejenigen, die die Umsatzerfassung freiwillig fortsetzen möchten. Die über das Umsatzregistrierungssystem übermittelten Umsatzdaten werden von der Finanzverwaltung nicht mehr erfasst. Zusammen mit der Umsatzerfassungspflicht entfallen auch zusammenhängende Pflichten (z.B. Quittungen auszustellen, Informationsmeldungen aufzustellen usw.)
Das Herunterfahren der Server der Finanzverwaltung kann zu Fehlfunktionen des Kassensystems führen.
Wir empfehlen daher, dass Sie sich mit Ihrem Kassensystemlieferanten oder Ihrer IT-Abteilung über die EET-Beendigung und deren Auswirkungen auf Ihr Unternehmen beraten.
Autor: Zbyněk Bolcek, Michal Scholtz
Petr Němec | 22.11.2024
Jahresabschluss 2024 und AusgleichssteuernJana Shumakova | 12.11.2024
One-Stop-Shop: Einfache Mehrwertsteuerverwaltung für E-Shops, die ins Ausland expandierenRichard Knobloch | 5.11.2024
Große Änderung des Mehrwertsteuergesetzes wurde von der Abgeordnetenkammer verabschiedet