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| August 3, 2021

Endverkauf von erhitzten Tabakwaren

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Im Zusammenhang mit der schrittweisen Änderung der Steuersätze für Tabakwaren in den Etappen von 01.02.2021, 01.01.2022 und 01.01.2023, gilt das Verbot des Verkaufs und der Lagerung von Tabakwaren mit Tabaketikett mit einem älteren Satz nach Ablauf des festgelegten Übergangszeitraums. Zu diesem Zweck werden im Jahr 2021 Tabaketiketten mit dem ursprünglichen Satz mit dem Buchstaben "Z" gekennzeichnet, Tabaketiketten mit dem neuen Satz enthalten den Buchstaben "F".

Aktuell ist zu beachten, dass der Zeitraum für den Verkauf von erhitzten Tabakwaren mit dem Buchstaben "Z" am 31.07.2021 endete, ab dem 01.08.2021 ist es daher möglich, nur noch die mit einem Etikett mit dem Buchstaben "F" gekennzeichneten Produkte zu lagern und zu verkaufen. Der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass dieser Übergang angesichts der kürzeren Übergangsfrist von 3 Monaten für Zigaretten bereits früher erfolgt ist. Bei Verstoß gegen dieses Verbot droht eine Geldstrafe von bis zu 50 Mio. CZK.

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