Petr Němec | 17.12.2024
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In unserem Artikel über die Neuigkeiten in den Doppelbesteuerungsabkommen haben wir Sie unter anderem über die Einleitung der Ratifizierung des Mehrseitigen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung, das die Tschechische Republik am 7. Juli 2017 in Paris unterzeichnete (nachfolgend „MLI“), informiert. Die Tschechische Republik hat beschlossen, lediglich die Mindeststandards, die den Missbrauch der Doppelbesteuerungsabkommen betreffen, und die effektivere Beilegung der internationalen Streitigkeiten anzunehmen, d.h. sie hat die mildeste Option gewählt.
Das Genehmigungsverfahren konnte wieder um etwas vorangehen, als der Haushalts- und der auswärtige Ausschuss der Abgeordnetenkammer empfahlen, der Ratifizierung des MLI zuzustimmen. Diese Empfehlung folgt der Zustimmung des Senats vom 20. Dezember 2018. Das Genehmigungsverfahren befindet sich zurzeit in der zweiten Lesung der Abgeordnetenkammer, wobei angenommen werden kann, dass die Abgeordneten den Empfehlungen der Ausschüsse folgen werden.
Über die weitere Entwicklung werden wir Sie informieren.