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| November 24, 2021
Am 16.11.2021 wurde den Abgeordneten des tschechischen Abgeordnetenhauses ein vom Prager Stadtrat vorgelegter Entwurf zur Änderung des Gewerbegesetzes übermittelt. Damit soll vor allem sichergestellt werden, dass Wohnungen und Einfamilienhäuser ihrem ursprünglichen Zweck dienen, nämlich dem Wohnen, und nicht einem Beherbergungsbetrieb. Der Entwurf ermächtigt die Gemeinden zum Erlass von Verordnungen im Bereich der Erbringung von Beherbergungsleistungen nach der Gewerbeordnung. Mit dieser Verordnung kann eine Gemeinde den Zeitraum festlegen, in dem die Erbringung von Beherbergungsleistungen in Wohnhäusern, Familienhäusern und Familienerholungsheimen verboten ist, und sie kann Bedingungen wie die Höchstzahl der gleichzeitigen Bewohner oder die Höchstzahl der Übernachtungen im Kalenderjahr festlegen.
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