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Roman Burnus | May 31, 2022

Erhöhung der Grenze für die Nutzung einer Pauschalsteuer

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Das Finanzministerium der Tschechischen Republik legte ein Steuerpaket (hier) vor, in dem unter anderem vorgeschlagen wird, die Grenze für die obligatorische Mehrwertsteuerregistrierung von einer auf zwei Millionen Kronen zu erhöhen, wie wir Sie bereits in unserer News-Nachricht informiert haben hier. Zu diesem Zweck hat die Tschechische Republik die EU-Kommission um eine Ausnahmeregelung ersucht, um die Umsatzsteigerung bereits ab dem nächsten Jahr (und nicht gemäß den genehmigten Rechtsvorschriften erst ab 2025) anwenden zu können. Letzte Woche hat der EU-Rat unserem Antrag - die Ausnahmeregelung für höhere Grenze für die obligatorische Umsatzsteuerregistrierung früher anwenden zu können - stattgegeben.

 

Die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Änderungen sollte ab 1. Januar 2023 erfolgen.

 

Pauschalsteuerzahler werden in drei Gruppen eingeteilt

In Bezug auf die Erhöhung der MwSt.-Zahlungsgrenze wird durch die Novelle des Einkommensteuergesetzes
auch die Grenze für die Einkommensteuer aus selbstständiger Tätigkeit für den Eintritt in die Pauschalregelung
auf 2 Mio. CZK angehoben.

In diesem Jahr ist eine monatliche Pauschalanzahlung für alle auf 5 994 CZK festgelegt und beinhaltet eine Mindestkranken- und Rentenversicherung (5 884 CZK für die Versicherung und 100 CZK für die Einkommensteuer). Neu wird der Pauschalvorschuss nicht mehr als Festbetrag festgesetzt. Es werden 3 Gruppen eingeführt, die sich aus der Höhe des Einkommens und der Höhe der Ausgabenpauschale ergeben. 

  1. Gruppe
  • Selbständige (OSVČ) mit Einnahmen bis 1 Mio. CZK/Jahr, unabhängig von der Art der Tätigkeit.
  • Selbständige (OSVČ) mit Einnahmen bis 1,5 Mio. CZK/Jahr, sofern auf mindestens 75 % dieser Einnahmen eine Ausgabenpauschale von 60 % bzw. 80 % angesetzt werden kann.
  • Selbständige (OSVČ) mit Einnahmen bis 2 Mio. CZK/Jahr, sofern auf mindestens 75 % dieser Einnahmen eine Ausgabenpauschale von 80 % angesetzt werden kann.

Im Jahr 2022 erreicht der Pauschalvorschuss in der 1. Gruppe ca. 6 500 CZK/Monat. Die Summe von 100 CZK entfällt auf die Steuer, der verbleibende Betrag stellt die Mindestkranken- und Rentenversicherung dar.

  1. Gruppe
  • Selbständige (OSVČ) mit Einnahmen bis 1,5 Mio. CZK/Jahr, unabhängig von der Art der Tätigkeit.
  • Selbständige (OSVČ) mit Einnahmen bis 2 Mio. CZK/Jahr, sofern auf mindestens 75 % dieser Einnahmen eine Ausgabenpauschale von 60 % bzw. 80 % angesetzt werden kann.

Der gesamte monatliche Vorschuss für das Jahr 2022 in der 2. Gruppe wird auf 16 000 CZK/Monat ansteigen.
Die Summe von 4 963 CZK entfällt auf die Steuer, auf die Rentenversicherung 7 446 CZK und auf die Kranken- Versicherung 3 591 CZK.

  1. Gruppe
  • Selbständige (OSVČ) mit Einnahmen bis 2 Mio. CZK/Jahr, unabhängig von der Art der Tätigkeit.

In der dritten Gruppe bezahlen Selbständige (OSVČ) in Jahr 2022 einen monatlichen Vorschuss von 26 000 CZK. Davon beträgt die Einkommensteuer 9 320 CZK und 11 388 CZK sind für die Pension- und 5 292 CZK für die Krankenversicherung.

Es wird erwartet, dass es nächstes Jahr bis 60 Tausend Selbständige b der Pauschalregelung beitreten könnten. welche die Anschlussbedingungen erfüllen werden. Für etwa eine Hälfte davon wäre die Beteiligung von Vorteil und sie könnten dies tun.

Wenn Sie sich für dieses Thema interessieren oder Sie den Beitritt zum Pauschalsystem planen, stehen wir Ihnen gerne für Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.

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