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Die tschechische Anwaltskammer hat beschlossen, die Sicherheit von Transaktionen zu erhöhen, die in Form eines Anwalts-Treuhandkontos durchgeführt werden, da es mehrere sehr unangenehme Fälle der Veruntreuung dieser Transaktionen durch Anwälte gegeben hat.
Konkrete Methoden, die Untreue durch unredliche Anwälte verhindern oder zumindest erschweren könnten, sind bisher nicht fix etabliert.
Im Bereich der Überwachung und Kontrolle könnte es sich um Maßnahmen handeln, die es ermöglichen könnten, das Bankgeheimnis von Treuhandkonten gegenüber der Tschechischen Anwaltskammer (ČAK) zu brechen, damit der Kontrollrat Informationen über Salden, Bewegungen oder andere relevante Informationen erhalten kann. Im Bereich der Prävention richten sich die Überlegungen auf eine Einschränkung der Verfügungsrechte über Kontobeträge, indem der Anwalt Gelder nur auf vorher festgelegte Konten auszahlen darf.
Eine Einschränkung des Verfügungsrechts würde eindeutig zu einer Stärkung der Sicherheit von Anwalts-Treuhandkonten führen. Bleibt also abzuwarten, ob und in welcher Form ein Vorschlag entsteht, der dem Parlament im Gesetzgebungsprozess zur Verabschiedung vorgelegt wird.