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| June 1, 2021
Die Abgeordnetenkammer hat einer Gesetzesänderung zugestimmt, nach der der steuerliche Vorteil für zwei oder mehr Kinder ab dem 1. Juli 2021 erhöht werden soll. Die genehmigte Änderung sieht eine Erhöhung des Freibetrags um 15 % für das zweite, dritte und jedes weitere Kind vor. Der Freibetrag für das erste Kind wird unverändert bleiben. Unter § 35c Abs. 1 EStG-cz werden der Betrag von 19 404 CZK durch den Betrag von 22 315 CZK und der Betrag von 24 204 CZK durch den Betrag von 27 835 CZK ersetzt.
Der Senat muss der Änderung noch zustimmen.