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Olga Králíčková | November 5, 2024

Es gibt eine Regelung für kurzzeitmieten (endlich)

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In der Abgeordnetenkammer wartet auf Verhandlung eine Änderung des Gesetzes Nr. 159/1999 Slg., über Unternehmungsbedingungen und über die Durchführung einiger Aktivitäten im Bereich Tourismus, die die Unternehmung mit Kurzzeitmieten regelt und die von vielen Bewohnern der meistbesuchten Stadtzentren schon seit langem gefordert wird. Den Anstoß für die Anpassung gibt die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2024/1028 vom 11. April 2024, über die Erhebung und Weitergabe von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Bereich Kurzzeitmiete, Unterkunft, sowie über die Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724, die im Mai 2026 in Kraft tritt („Verordnung“).

Gastgeber, wie Anbieter von Kurzzeitmieten in der Verordnung zusammenfassend genannt werden, müssen eine Reihe von Verpflichtungen erfüllen, die sich beispielsweise aus dem Gewerbe- oder Baurecht ergeben. Wohnungen und andere Räume, die im Rahmen einer gewerblichen oder nichtgewerblichen Tätigkeit gegen Entgelt zur Kurzzeitmiete überlassen werden, werden neu als „Einheiten zur Bereitstellung von Unterkünften“ bezeichnet und werden im Register der Unterkunfts-/ Einrichtungen, Einheiten zur Bereitstellung von Unterkünften und der untergebrachten Personen („Register“) geführt., das vom Ministerium für regionale Entwicklung verwaltet wird.

Bei der Registereintragung und nach Erfüllung aller Pflichten erhält jede (Unterkunfts-)Wohneinheit eine Registrierungsnummer, ohne die das Anbieten von Unterkünften über sogenannte „Online-Plattformen“ (Airbnb, Booking und weitere) nicht gestattet ist. Online-Plattformen werden nun auch aktiv verpflichtet, die Regeln zur Registrierung in den einzelnen Bereichen einzuhalten, stichprobenweise Kontrollen durchzuführen und Daten für das Register zu sammeln.

Den Gemeinden werden auch bestimmte Befugnisse übertragen, die die Anzahl der Personen pro m2 in Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern regulieren und die Anzahl der Tage im Jahr festlegen können, an denen Unterkünfte angeboten werden dürfen, und Zeiträume festlegen, in denen dies verboten ist.

Die Wirksamkeit der Änderung gliedert sich in drei Phasen; die ersten Änderungen sollten bereits im Juli 2025, die letzten mit der Wirkung der Verordnung ab dem 20. 5. 2026, in Kraft treten.