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Roman Burnus | March 22, 2022
European Travel Information and Authorization System – ETIAS, ist ein neues System der Europäischen Union für visumbefreite Drittstaatsangehörige, das von ihnen verlangen wird, dass sie vor der Einreise in den Schengen-Raum eine elektronische Reisegenehmigung einholen (die Beantragung erfolgt online und gegen Gebühr 7 EUR). Wir erwarten, dass dieses System im Jahr 2023 gestartet wird.
ETIAS ist ein Instrument zur Stärkung des Schutzes der EU-Außengrenzen. Es wird es ermöglichen, Personen, die eine Sicherheitsbedrohung darstellen könnten, vor der Einreise in die Europäische Union zu identifizieren und ihnen die Reiseerlaubnis zu verweigern.
Derzeit kann ein Ausländer, der für die Länder des Schengen-Raums nicht visumpflichtig ist, ohne Visum nur mit einem Reisepass in diese Länder reisen. Reist er beispielsweise zu touristischen, gesundheitlichen oder geschäftlichen Zwecken, muss er seine Reise nicht vorher anmelden.
Ohne Visum darf sich ein Ausländer maximal 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen im Schengenraum aufhalten. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen sich ein Ausländer in einem Schengenland aufhält, das mit seinem Herkunftsland ein bilaterales Visumfreiheitsabkommen hat. Er kann sich dann unter bestimmten Bedingungen in diesem Land über den Anwendungsbereich dieser Verordnung hinaus aufhalten.
Nach dem Start des ETIAS-Systems müssen diese Personen neu die oben genannte elektronische Reisegenehmigung einholen, bevor sie in den Schengenraum reisen. Diese Genehmigung wird für 3 Jahre oder bis zum Ablauf des Reisedokuments des registrierten Antragstellers gelten.
Nach Einreichung eines Antrags werden die darin enthaltenen Informationen automatisch verarbeitet und mit den EU- und Interpol-Datenbanken abgeglichen, um mögliche Gründe für die Verweigerung einer Reisegenehmigung festzustellen. Werden solche Gründe nicht festgestellt, wird die Reisegenehmigung automatisch und zeitnah erteilt.
Ergeben sich Gründe für weitere Untersuchung, wird der Antrag von den zuständigen Behörden spätestens 96 Stunden nach seiner Einreichung bzw. nach Erhalt der angeforderten zusätzlichen Informationen manuell bearbeitet.
Luft- und Schifffahrtsunternehmen müssen vor dem Einsteigen der Reisenden überprüfen, ob die von der Reisegenehmigungspflicht betroffenen Drittstaatsangehörigen tatsächlich über eine gültige Reisegenehmigung verfügen.
Ende Januar 2022 wurde das dreimonatige Schulungsprogramm abgeschlossen und jetzt laufen die Systemtests, die anfängliche Antragsbearbeitung sowie die Problemidentifizierung und -behebung. Wenn der EU-Rat und das Europäische Parlament die verabschiedete Verordnung unterzeichnen, wird der Textwortlaut im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Es wird erwartet, dass ETIAS im ersten Halbjahr 2023 gestartet wird.
Autor: Roman Burnus, Valérie Kovářová