Steuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
Tatiana Rabinovich | March 21, 2024
Am 7. März 2024 erließ der Vierte Senat des Gerichtshofs der Europäischen Union (im Folgenden „EuGH“) ein Urteil in der Rechtssache C-604/22 IAB Europe v Gegevensbeschermingsautoriteit
(im Folgenden „IAB Europe“), in dem er sich mit der Auslegung der Begriffe „personenbezogene Daten“ und „gemeinsame Verantwortliche“ im Sinne der GDPR-Regelung befasste.
Der EuGH hat beide Begriffe weit ausgelegt, sodass Verantwortliche und Verarbeiter personenbezogener Daten ihre internen Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten überdenken sollten. In diesem Artikel stellen wir Ihnen technisch interessante Details des IAB Europe Falls und wesentliche praktische Auswirkungen des Urteils auf Verwalter und Verarbeiter personenbezogener Daten vor.
Umstände des Falles
Die gemeinnützige Vereinigung IAB Europe veröffentlicht ein für ihre Mitglieder verbindliches Rahmenregelwerk, dessen erklärtes Ziel darin besteht, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzer von den, von Vereinsmitgliedern betriebenen Websites oder Applikationen sicherzustellen. Die betreffenden Regeln enthalten auch spezifische technische Lösungen, Spezifikationen und Protokolle, die beim Verkauf und Kauf von Werbeflächen im Internet umzusetzen sind.
Eine der technischen Lösungen der IAB Europe-Vereinigung ist sog. Transparency and Consent String (im Folgenden „TC-String“) – eine aus einer Kombination von Buchstaben und Zeichen bestehende Zeichenfolge/Kette, die die verschlüsselten Präferenzen von Website- oder Applikationen-Nutzern hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten darstellt. Jede TC-String mit codierten Präferenzen wird anschließend mit am OpenRTB-Protokoll teilnehmenden Vermittlern für persönliche Daten und Werbeplattformen geteilt; OpenRTB ist ein System, über das Unternehmer Werbeflächen im Internet in Echtzeit handeln. Basierend auf den in der TC-String-Kette enthaltenen Informationen und einer über das OpenRTB-Protokoll durchgeführten Transaktion wird dann dem Nutzer, dessen Daten in der jeweiligen TC-String-Kette verschlüsselt sind, eine bestimmte Werbung angezeigt (oder nicht).
Gerade im Zusammenhang mit dem Betrieb von der TC-String-Kette geriet die IAB Europe-Vereinigung unter die Kontrolle der belgischen Datenschutzbehörde, die der IAB Europe eine Reihe von Korrekturmaßnahmen auferlegte. IAB Europe legte gegen die Entscheidung der Behörde eine Berufung ein und im Gerichtsverfahren stellte sich die Frage, ob TC-Strings als personenbezogene Daten und die IAB Europe als Verantwortliche dieser Daten angesehen werden können.
EuGH-Bewertung – personenbezogene Daten
EuGH-Bewertung – Verwaltung personenbezogener Daten
Praktische Auswirkungen
Hochaktuelle praktische Auswirkungen sind für die Mitgliedsunternehmen der IAB Europe zu erwarten. Das Urteil hat jedoch erhebliche Auswirkungen, die auch über die Aktivitäten von der IAB Europe und über den Bereich des Online-Marketings hinausgehen.
Angesichts der Tatsache, dass es sich bei den personenbezogenen Daten laut EuGH auch um Daten handelt, die für sich genommen keine Identifizierung des Subjekts/der betroffenen Person ermöglichen, aber im Zusammenhang mit anderen Daten eine Identifizierung ermöglichen könnten, ist es wichtig, dass jeder Datenverantwortliche und -verarbeiter intern bewertet (i), ob solche Daten seinerseits verarbeitet werden, und (ii) ob sie rechtmäßig verarbeitet werden.
Nach einer internen Untersuchung kann es erforderlich sein:
Belehrung der für die Erledigung der Rechte der betroffenen Person verantwortlichen Personen darüber, welche Daten Gegenstand der Ausübung der Rechte der betroffenen Person lt. GDPR sein können.
Das Expertenteam von GT Legal unterstützt Sie gerne bei der Aktualisierung der GDPR-Dokumentation.