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Petra Čechová | August 10, 2023
Ende Juli 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Abschlussbericht, der die europäische Richtlinie 2013/34/EU bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ergänzt. Es handelt sich um eine Pflicht für Großunternehmen und börsennotierte klein- und mittelgroße Unternehmen sowie Muttergesellschaften großer Unternehmensgruppen. Diese Unternehmen sind verpflichtet, in ihre Managementberichte die Informationen aufzunehmen, die erforderlich sind, um den Einfluss des Unternehmens auf Nachhaltigkeitsthemen zu verstehen, sowie die Informationen aufzunehmen, die zum Verständnis erforderlich sind, wie sich die Nachhaltigkeits-angelegenheiten auf die Entwicklung, Leistungsfähigkeit und die Position des Unternehmens auswirken.
Diese Verpflichtung ist in allen Mitgliedsstaaten registriert und gilt ab dem 1. 1. 2024 für die am/ bzw. nach dem
1. 1. 2024 beginnenden Buchungszeiträume.
Weitere Informationen sind z.B. auf der Website des Verbands für Industrie und Verkehr der Tschechischen Republik - na stránkách Svazu - oder auch auf der Website der Wirtschaftsprüferkammer der Tschechischen Republik - stránkách Komory einholbar.
Autor: Petra Čechová