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Am 1. 6. 2022 läuft die letzte Schutzfrist für die Ergänzung der Daten im Register der wirtschaftlich Berechtigten/ Eigentümer gemäß dem Gesetz Nr. 37/2021 Slg., über die Eintragung von wirtschaftlich Berechtigten (nachfolgend das „ESM-Gesetz“).
Dieses Datum gilt jedoch nur für diejenigen nach dem ESM-Gesetz einzutragenden Personen, die keine Handelskorporationen sind (Fideikommissfonds, Stiftungen, Anstalten, gemeinnützige Unternehmen und andere) und die die Eintragung ihrer Daten über wirtschaftlich Berechtigte im Datenregister der wirtschaftlich Berechtigten entsprechend der vorangehenden Rechtsregelung sichergestellt haben.
Haben Sie also eine Registrierung bereits vor Inkrafttreten des ESM-Gesetzes vorgenommen, empfehlen wir Ihnen, die Eintragung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, damit sie dem geltenden Recht entspricht. Andernfalls riskieren Sie eine Ordnungswidrigkeitshaftung, wobei für eine Ordnungswidrigkeit nach dem Gesetz über die Registrierung von wirtschaftlich Berechtigten/Eigentümern eine Geldstrafe bis zu 500 000 CZK auferlegt werden kann. Verfügen Sie über ein Bankkonto, werden Sie durch die Bank oder andere gemäß dem AML-Geldwäschegesetz verpflichtete Personen, wie beispielsweise Steuerberater, sicherlich bald über die Unstimmigkeit informiert werden.
Wenn Sie nicht wissen, wie Sie sich in der ESM-Evidenz registrieren sollen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.