Jana Shumakova | 12.11.2024
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| | January 24, 2023
Einschränkungen der Personenfreizügigkeit durch die Covid-19-Pandemie betraf praktisch alle Länder der Welt und hatte Auswirkungen auch auf Verfahren, die ansonsten für die Anwendung der EU- Koordinierungsverordnungen verwendet werden. Aus diesem Grund haben sich alle Mitgliedsstaaten darauf verständigt, wie Telearbeit (telework) in einer grenzüberschreitenden Situation vorübergehend zu bewerten ist. Die Kommission für die Sozialversicherungskoordinierung hat im Mai 2020 eine Weisung erlassen, wonach eine vorübergehende Änderung der Tätigkeitsausübung in einem anderen Mitgliedstaat (als dem üblichen Beschäftigungsmitgliedstaat) aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht zu einer Änderung des geltenden Sozialversicherungsrechts führen würde. Ab 1. Juli 2022 gilt diese Weisung nur für die grenzüberschreitenden Beschäftigten, und zwar bis 31. Dezember 2022.
Die Verwaltungskommission veröffentlichte ferner eine Empfehlung, die in der Note AC 125/22 REV2 betr. Telearbeit (telework) enthalten ist. Diese Note regelt die aktuellen Verfahren zur Bestimmung des Staates, in dem der betreffende Arbeitnehmer versichert wird, nach Verordnung Nr. 883/2004, über die Koordinierung der sozialen Versicherung.
Was ist Fernarbeit?
Definition grenzüberschreitender Fernarbeit (Telearbeit/telework):
Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass diese Definition nur solche Fernarbeit umfasst, die der Arbeit in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers bzw. Unternehmens entspricht. Im Falle einer Beschäftigung wird die Fernarbeit immer auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer in Übereinstimmung mit dem nationalen Recht angewandt.
Obwohl sich die Note nur auf die Arbeitnehmer konzentriert, stellt die Tschechische Sozialversicherungsverwaltung (im Folgenden „ČSSZ“ genannt) klar, dass die empfohlenen Verfahren gemäß den entsprechenden Artikeln der Verordnung auch für Selbständige (OSVČ) gelten.
Um eine Diskriminierung von Arbeitnehmern aufgrund ihrer Zugehörigkeit zum Sozialversicherungs-system eines bestimmten Staates zu vermeiden, wurde nun Material zur richtigen Anwendung der einzelnen Bestimmungen veröffentlicht:
Entsendung
Beispiel:
Parallelverlauf von Tätigkeiten
Beispiel:
Gemäß den Standardregeln für die Bestimmung von Artikel 13 unterliegt der Arbeitnehmer den Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik, wo er in erheblichem Umfang aus der Ferne arbeitet. Um die Rechtssicherheit für Wanderarbeitnehmer und ihre Arbeitgeber zu wahren, kann in diesem Fall gemäß der Note auf einen flexiblen Ansatz gemäß der Note AC 122/25 REV2 verwiesen werden und eine Ausnahme von der Gerichtsbarkeit nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzmitgliedstaats gemäß Art. 16 zu beantragen. Der Ausnahmeantrag muss im Interesse der wandernden Person liegen und ist bei der zuständigen Institution des Mitgliedstaats einzureichen, dessen Rechtsvorschriften die Person unterliegen möchte.
Autor: Marek Toráč, Vladimír Toráč